Umsatzsteuer 2010 EU Dienstleistungen

Suche:     
 
 
  •  
  •  




Autor
Antworten 1
Letzte Antwort:
09.03.10, 13:01 Uhr von Ralph Korf

Foto


Tanja Stupar
29.01.10, 10:51 Uhr
Ausländischer EU-Kunde hat in 2009 einen zwei Jahresvertrag für 2009 und 2010 abgeschlossen. Die Rechnung beinhaltet sowohl MwSt für den Anteil 2009 als auch für den Dienstleistungsanteil 2010. Jetzt möchte der Kunde die MwSt für 2010 erstattet bekommen, da Verlagerung des Orts entsprechend Empfängerlandprinzip. Gibt es hierzu eine USt-Regelung?

Bitte Infos, Danke!
Foto


Ralph Korf
09.03.10, 13:01 Uhr
Sehr geehrte Frau Kollegin,
Bis jetzt gibt es noch keine Lösung, aber sie ist nah. Wenn mehrjährige Dauerleistungen tatsächlich nur einmal abgerechnet werden, endet die Leistung erst mit Ablauf des Leistungszeitraums,und das dann geltende Recht bestimmt die steuerliche Behandlung. Man hat eben keine Teilleistungen, wenn nicht für jedes Jahr abgerechnet wird. Die gleiche Problematik tritt immer bei Steuersatzerhöhungen auf (höherer Steuersatz auf die ganze Leistung), kam schon sehr ähnlich bei er Einführung der Verlagerung der Steuerschuld bei Messeleistungen vor (keine Änderung des Leistungsortes, aber der Steuerschuldnerschaft). Durch das vom Bundestag bereits verabschiedete, aber noch nicht im Bundesrat behandelte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wird § 13b Abs. 3 UStG dahingehend geändert, dass ab 1.1.2010 (!) bei Dauerleistungen zumindest eine jährliche Besteuerung zu erfolgen hat, wenn der Leistungsempfänger für diesen Umsatz Steuerschuldner ist. Das ist in Ihrem Fall gegeben. Daher meine ich, dass man diese Regelung so verstehen kann, dass die Dauerleistung per Gesetz in Teilleistung von mindestens einem Jahr geteilt wird, und dann unterscheidet man eben zwischen der Teilleistung, die vor den 1.1.2010 fällt, und die späteren. Mit freundlichen Grüßen Ralph Korf



topRightCorner
bottomLeftCorner bottomRightCorner