Umsatzsteuer für Privatunterricht ausweisen?

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10.02.10, 17:55 Uhr von
Martin Dierks

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Martin Dierks
25.01.10, 13:20 Uhr
Guten Tag,
ich bin psychologischer Heilpraktiker (umsatzsteuerbefreit) und verwende auch das Horoskop als psychoanalytisches Instrument (seriöse psych. Astrologie, kein Sternzeichen-Unfug).

In den letzten Monaten habe ich für 1400 Euro (30 Stunden) erstmals einer einzelnen Person Unterricht für psychologische Astrologie erteilt und muss ihm jetzt eine Quittung geben. Muss ich den Betrag mit anteiliger Umsatzsteuer ausweisen? Befreit gem. § 4 Nr. 20, 21 bin ich wohl nicht und als umsatzsteuerbefreite Heilpraktikertätigkeit zählt es wohl auch nicht.

Die Quittung zählt gemäß Ausstellungsdatum für dieses Jahr und u.U. kommt noch weiteres umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe dazu, so dass ich an der USt eventuell eh nicht vorbei komme. Aber im Moment ist das nicht sicher und daher wäre es mir am liebsten, die USt "meiden" zu können.

Danke.

MD
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Martin Dierks
06.02.10, 15:04 Uhr
Keiner, der das weiß?
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Andreas Giebel
08.02.10, 17:46 Uhr
Vorausgesetzt Sie haben keine weiteren umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im erheblichen Umfang kommt ggf. die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Betracht. Dafür dürfen Ihre umsatzsteuerpflichtigen Umsätze in 2010 EUR 50.000,00 nicht übersteigen Sie dürfen dann keine Rechnung mit Umsatzerausweis schreiben. Ein Vorsteuerabzug für die mit den nicht umsatzsteuerbfreiten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Aufwendungen scheidet dann natürlich auch aus.
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Martin Dierks
10.02.10, 17:55 Uhr
Danke!



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