Überlässt der Vermieter verbilligt Wohnraum, führt dies häufig zu Auseinandersetzungen
mit dem Finanzamt, insbesondere dann, wenn kein Mietspiegel existiert, d.h. die
ortsübliche Miete nicht problemlos ermittelt werden kann. Grundsätzlich kommt es nicht
darauf an, dass der Steuerpflichtige das...
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