Zusätzliche Darlehen für Hartz IV-Bezieher

Für Hartz IV-Bezieher ist es fast unmöglich, notwendige Anschaffungen wie z. B. Kleidung oder Kühlschränke zu finanzieren. Deshalb sind immer mehr Hartz IV-Bezieher auf Darlehen angewiesen. Die Darlehen führen aber zur Kürzung des Regelsatzes und das bedeutet: noch weniger Geld.

Immer mehr Langzeitarbeitslose sind auf Darlehen für Waschmaschine, Kühlschrank, Kleidung oder andere Dinge angewiesen. Im vergangenen Jahr erkannten die Jobcenter pro Monat im Schnitt bei rund 18.700 Hartz IV-Beziehern einen Anspruch auf ein solches Darlehen an. Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor.

Stetiger Anstieg der Darlehen für Hartz IV-Empfänger

Im Vergleich zu 2013 mit rund 17.800 Darlehen pro Monat war das ein Anstieg von 5,27 %. 2010 waren es im Schnitt noch 15.500 pro Monat. Seither ist die Zahl demnach um 20,99 % angestiegen. Im Durchschnitt bekamen Betroffene im vergangenen Jahr dabei 365 Euro. Im Jahr 2013 waren es noch 341 Euro, 2010 lag der Betrag noch bei 259 Euro. 2014 wurden Darlehen von im Schnitt insgesamt rund 6,8 Millionen Euro gewährt. 2013 waren es rund 6 Millionen Euro. 2010 waren es monatlich noch 4 Millionen Euro im Durchschnitt.

Hartz IV-Empfänger müssen Notsituation nachweisen

Jobcenter räumen Darlehen ein, wenn es einen besonderen, sogenannten unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt. Betroffene müssen eine Notsituation nachweisen. Das gewährte Darlehen muss dann von ihnen getilgt werden, indem monatlich 10 % von der Hartz IV-Regelleistung abgezogen werden.
Zimmermann sagte: «Die Menschen müssen auf Darlehen zurückgreifen, da es unmöglich ist, aus der monatlichen Hartz IV-Regelleistung Rücklagen bilden zu können, um lebensnotwendige Anschaffungen für den Alltag zu tätigen.» Die Leistungen müssten unverzüglich angehoben und der Realität angepasst werden, forderte sie. «Durch die steigende Gewährung der Darlehen erbringt das Hartz IV-System selber den Beweis, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist.»

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Ermittlung von Kapitalerträgen von Hartz IV-Beziehern verfassungsrechtlich unbedenklich

Aufstockende Hartz IV-Leistungen auch bei Minijob

Einmalige Heizkosten führen nicht zu laufendem „Hartz IV“

dpa
Schlagworte zum Thema:  Hartz IV, Grundsicherung, Jobcenter, Darlehen