Kurzbeschreibung

Die Statistik ist von allen Trägern der GKV, die am letzten Tag des Berichtszeitraums bestehen, und vom Gesundheitsfonds zu erstellen und zu melden. Die Vorlagen für die Zeiträume 1.1. bis 30.6., 1.1. bis 30.9. sowie 1.1. bis 31.12. haben spätestens bis zum 15. des 2. Monats, der auf jedes Kalendervierteljahr folgt, zu erfolgen. Die Statistik für den Zeitraum 1.1. bis 31.3. ist spätestens am 31.5. vorzulegen.

Wichtige Hinweise

Die Vierteljahresstatistik ist aufgrund § 10 KSVwV zu erstellen.

Es sind Angaben zu machen zu:

A. Liquidität und Vermögen
B. Erfolgsrechnung
C. Ergänzende Angaben

Der Vordruck sowie die Ausfüllanleitung werden vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt.

KV 45

Änderungshistorie

Vordruck

Ausfüllanleitung

Ausfüllbares Dokument

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