Rente ab 63 und Mütterrente: Bundekabinett billigt Rentenpaket

Grünes Licht vom Bundeskabinett: Der Gesetzentwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes mit der umstrittenen abschlagfreien Rente ab 63, verbesserter Mütterrente, einer Aufstockung der Erwerbsminderungsrenten und besseren Reha-Leistungen wurde gebilligt.

Das Gesetzesvorhaben von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zum 4-teiligen Rentenpaket wird bis 2030 jährlich ca. 9 bis 11 Mrd. EUR kosten. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz soll aus den gut gefüllten Rentenkassen finanziert werden. Die besseren Rentenleistungen sollen bereits ab 1.7.2014 gelten. 

Die Eckpunkte des Rentenpakets

Nach dem vom Bundeskabinett am 29.1.2014 gebilligten Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes sollen folgende Änderungen ab 1.7.2014 gelten:

  • Abschlagfreie Rente ab 63

Bereits mit 63 Jahren können künftig alle Versicherten ohne Abschlag in Rente gehen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hiervon profitieren insbesondere die Geburtsjahrgänge bis 1952. Für ab 1953 geborene Versicherte steigt das abschlagfreie Renten-Zugangsalter stufenweise auf 65 Jahre an. Ab Geburtsjahrgang 1963 gilt: Die abschlagsfreie Rente ist ab 65 Jahren und mit mindestens 45 Beitragsjahren möglich. Kurzzeitige Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Familienangehörigen oder des Bezugs von Insolvenzgeld werden angerechnet. Wermutstropfen: Für Langzeitarbeitslose gilt die Regelung nicht.

  • Mütterrente

Für Versicherte, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, werden die Kindererziehungszeiten in der Rente höher bewertet. Pro Kind wird die Rente im Westen rückwirkend ab 1.7.2014 brutto etwa 28 EUR monatlich, im Osten etwa 26 EUR angehoben  (s. News v. 20.1.2014). Die bisher bezahlten Zuschläge (Entgeltpunkte) werden verdoppelt. Etwa 9,5 Mio. Frauen werden von der Neuregelung profitieren, aber auch Väter haben alternativ Anspruch. Frauen mit jüngeren Kindern sind in der Rente  - sie erhalten 3 statt 2 Entgeltpunkte -  aber immer noch besser gestellt.

  • Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, erhält mehr Erwerbsminderungsrente. Für erwerbsgeminderte Versicherte wird die Zurechnungszeit um 2 Jahre verlängert. Sie werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 (bisher 60) in die Rentenversicherung eingezahlt hätten. Die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bleiben dabei unberücksichtigt, denn häufig wurde da bereits wegen gesundheitsbedingt die Arbeitszeit reduziert. Das daraus resultierende niedrigere Entgelt würde sich bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens negativ niederschlagen. Betroffene erhalten brutto bis zu 40 EUR mehr Rente im Monat.

  • Reha-Leistungen

Die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen sollen dynamisiert werden, um Frühverrentungen zu vermeiden. Dies berücksichtigt die demografische Entwicklung:  immer mehr Angehörige der geburtenstarken Jahrgänge erreichen künftig das reha-intensive Alter ab 45 Jahren.

dpa