PSG II: Sicherung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige sollen besser abgesichert werden. Sowohl in der Arbeitslosenversicherung, als auch in der Rentenversicherung sind Beitragszahlungen durch die Sozialversicherungsträger vorgesehen. Entsprechende Regelungen beinhaltet der Entwurf des Pflegestärkungsgesetz II.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will eine bessere Absicherung für pflegende Angehörige. Das sieht ein nachgebesserter Entwurf für die zweite Stufe seiner Pflegereform vor, der am 12.8.2015 vom Kabinett verabschiedet werden soll. Wer aus dem Beruf aussteigt, um sich alter oder kranker Verwandter anzunehmen, für den sollen von den Pflegekassen dauerhaft Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden.
Bisher seien für pflegende Angehörige längstens sechs Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden. Damit werde der Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitslosigkeit nach einer Pflegetätigkeit erheblich gestärkt, heiße es im Entwurf.

Weitere Leistungen durch das Pflegestärkungsgesetz II

Auch sollen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Danach soll künftig die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für Angehörige zahlen, die regelmäßig ein Familienmitglied mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Bedingung sei, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat.
Die Pflegekassen werden dem Bericht zufolge zudem verpflichtet, Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige anzubieten. Die Änderungen sind nötig geworden, weil im Zuge der Reform ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden soll und die bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden.

Pflegestärkungsgesetz II regelt höheren Beitragssatz

Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen. Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro.

Steigende Selbstzahlungen Pflegebedürftiger

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, warnt vor stetig steigenden Selbstzahlungen Pflegebedürftiger.

Dies sei «ein großes Problem für die Betroffenen», sagte Mattheis. Sie sprach sich für eine Deckelung der Selbstbeteiligungen aus. Allerdings müsse man dabei darauf achten, wie sich ein solcher Schritt auf die jeweiligen Pflegegrade auswirken würde.

Auch Menschen, die ohne eigenen Anspruch auf Pflegeleistungen für eine Übergangsphase die Kosten in einer stationären Pflegeeinrichtung selbst bezahlen müssen, sollten nach Ansicht ihrer Partei hier entlastet werden.
Zusätzliche Unterstützung durch umgestellte Pflegegutachten
Einer Zeitung sagte Gröhe, durch die Umstellung der Pflegegutachten bekämen bis zu 500 000 Menschen zusätzliche Unterstützung. «Künftig zählen nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Einschränkungen, wenn der Unterstützungsbedarf des einzelnen ermittelt wird», sagte Gröhe. Den jetzt Pflegebedürftigen garantierte er einen «umfassenden Vertrauensschutz». «Niemand muss befürchten, schlechter gestellt zu werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten ihre bisherige Leistungen weiter, die allermeisten mehr.»

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Schlagworte zum Thema:  Pflegeversicherung, Pflegereform, Pflegestufe