Mehr Betreuungspersonal in Pflegeeinrichtungen

Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes haben die stationären Pflegeeinrichtungen ihr Betreuungspersonal deutlich aufgestockt. Die Betreuer unterstützen das Fachpersonal und gehen z. B. mit den Pflegebedürftigen spazieren.

Rund die Hälfte erfülle inzwischen den im Gesetz vorgesehenen neuen Personalschlüssel, sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am 23.4.2015 in Berlin beim Besuch eines Seniorenpflegeheimes.

Maximal 20 Pflegebedürftige je Betreuungskraft

Nach dem ersten Pflegestärkungsgesetz soll die Betreuungsrelation in Pflegeeinrichtungen dahingehend verbessert werden, dass auf eine Betreuungskraft maximal 20 Pflegebedürftige kommen. Bisher lag der Schlüssel bei 24 Pflegebedürftigen pro Betreuungskraft.

Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen von bisher 25 000 auf 45 000 erhöht werden kann.

Pflegekassen tragen Kosten für das Zusatzpersonal

Diese Betreuerinnen und Betreuer sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal beim Lesen, Basteln oder Spazierengehen Unterstützung leisten. Die Kosten für das Zusatzpersonal werden durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen.

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dpa