Aufenthaltsbescheinigung Krankenhaus als Nachweis der AU

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) wurde zum 1.1.2016 überarbeitet. Nun ergeben sich ersten Fragen aus der Praxis. Betroffen sind insbesondere Artpraxen, Krankenhäuser und Versicherte. An der Lösung der Fragen wird bereits gearbeitet.

In der neuen AU-Bescheinigung wurden der Auszahlschein und die bisherige AU-Bescheinigung zusammengeführt. Durch diese Zusammenführung wird der Mustervordruck jetzt durchgängig auch während des Krankengeldbezuges eingesetzt.

Umgang mit AU-Bescheinigung in den Arztpraxen

In den Arztpraxen dürfen nur noch die neuen Muster für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit verwendet werden. Durch die Nutzung des einheitlichen Mustervordrucks kann die AU-Bescheinigung auch während des Krankengeldbezuges durch die Ärzte leichter befüllt werden. Aufgrund der standardisierten Vorgaben erfolgt dies nun auch vermehrt IT-gestützt, wodurch potentielle Fehlerquellen größtenteils vermieden werden.
Gerade diese IT-gestützte Befüllung bereitet derzeit noch etwas Schwierigkeiten. So können besondere Konstellationen teilweise nicht korrekt abgebildet werden. Hier wird es deshalb Nachbesserungen geben.

Aufenthaltsbescheinigung Krankenhaus als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ausreichend

Bisher wurden insbesondere während längerer stationärer Aufenthalte durch die Krankenhäuser auch Auszahlscheine ausgestellt, um Krankengeld zu erlangen. Durch die Integration in die AU-Bescheinigung kann dies Verfahren nicht mehr praktiziert werden: Die Muster sind weggefallen und die neuen AU-Bescheinigungen liegen den Krankenhäusern nicht vor.
Bisher gab es auch keine direkte gesetzliche Grundlage für das Ausfüllen der Auszahlscheine im Krankenhaus. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei einer Krankenhausbehandlung jedoch von ihrem Beginn an, demnach auch ohne eine AU-Bescheinigung. Als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sind grundsätzlich der Nachweis durch die Aufnahme- und Entlassungsanzeige des Krankenhauses über den stationären Aufenthalt bzw. die dem Versicherten ausgestellte Bescheinigung über die Dauer des Aufenthaltes ausreichend.

Krankmeldung bei langen Krankenhausaufenthalten

Dauert ein Krankenhausaufenthalt längere Zeit an, kann jedoch auch während des Aufenthaltes ein weiterer Nachweis notwendig erscheinen. Das ist z. B. der Fall, wenn die Fortdauer des stationären Aufenthaltes gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen ist. Insbesondere im Zusammenhang mit der abschnittsweisen Zahlung des Krankengeldes wird oft ein entsprechender Nachweis von den Versicherten gefordert.

Liegebescheinigung: Krankenhaus kann Unstimmigkeiten vermeiden

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden sind die Krankenhäuser in diesen Fällen angehalten, den Versicherten aktuelle Liegebescheinigungen ausstellen. Den Liegebescheinigungen kann die Dauer bzw. Fortdauer des stationären Aufenthaltes entnommen werden. Kurzfristig werden daher auch hier Unsicherheiten entfallen.

AU-Bescheinigung für die Zeit nach der Krankenhausbehandlung

Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Krankenhäuser nach der Entlassung im Rahmen des sogenannten "Entlassungsmanagements" Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von 7 Tagen feststellen dürfen. Um dieses Verfahren sicherzustellen, werden aktuell Verträge zwischen den Krankenkassen, Vertragsärzten und Krankenhäusern verhandelt. Eine AU-Bescheinigung in diesen Fällen kann erst nach Abschluss der Verhandlungen ausgestellt werden.

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