Anpassung der Renten

Die Renten von gut 20 Millionen Rentenbeziehern in Deutschland werden erhöht. Im Osten fällt die Rentenerhöhung wesentlich höher aus als im Westen. Doch warum ist das so? Grund hierfür sind die unterschiedlichen Lohnentwicklungen. Allerdings nähert sich damit der Rentenwert Ost immer weiter dem Westniveau an.

Rentensteigerung zum 1.7.2013

Zum 1.7.2013 steigen die Renten im Westen um 0,25 % und im Osten um 3,29 %. Grund für die Erhöhung ist die gute Entwicklung der Löhne in Deutschland. Die Löhne sind in den alten Ländern um 1,5 % und in den neuen um 4,32 % gestiegenen. Neben der Lohnentwicklung wird auch der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Dieser spiegelt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern wieder und dämpft die Rentenanpassung in diesem Jahr um 0,72 Prozentpunkte. Die sog. «Altersvorsorgeaufwendungen», die die Belastung der Beitragszahler beim Aufbau der Altersvorsorge widerspiegeln sollen, dämpfen die Anpassung um weitere 0,26 Prozentpunkte.

Anpassung der aktuellen Rentenwerte

Die prozentualen Anpassungssätze ergeben sich aus der Neufestsetzung der aktuellen Rentenwerte. Diese wurden zum 1.7.2013 auf einen Betrag von 28,14 EUR (West) bzw. 25,74 EUR (Ost) festgesetzt. Der Rentenwert entspricht einer monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt. Die erworbenen Entgeltpunkte werden mit diesem Wert multipliziert und ergeben somit die erhöhte Rente zum 1.7.2013. Die diesjährige Rentenanpassung treibt die Angleichung der Renten im Osten an das Westniveau einen guten Schritt weiter voran. Der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht damit 91,5 % des aktuellen Rentenwertes (West), was einem Anstieg von 2,7 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Gründe für die unterschiedliche Anpassung in den neuen und alten Bundesländern

Die unterschiedliche Anpassung beruht hauptsächlich auf die unterschiedliche anpassungsrelevante Lohnentwicklung. Seit 2005 wird bei der Rentenanpassung nicht nur die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt, sondern auch die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherungen versichert sind. Dies führt in diesem Jahr dazu, dass die anpassungsrelevante Lohnentwicklung im Osten so stark von der im Westen abweicht. Die beitragspflichtigen Entgelte im Jahr 2011 sind in den alten Ländern wesentlich schwächer gestiegen, als in den neuen Ländern.

Ausgleichsbedarf im Westen weiter abgebaut

Darüber hinaus wird auch in diesem Jahr im Westen der sog. Ausgleichsbedarf, welcher die unterbliebenen Rentenkürzungen der vergangenen Jahre widerspiegelt, weiter abgebaut. Dies geschieht, indem die rechnerisch mögliche Rentenerhöhung halbiert wird. Im Osten wurde der Ausgleichsbedarf allerdings bereits im Jahr 2012 vollständig abgebaut, sodass in diesem Jahr keine weiteren Kürzungen notwendig waren. Diese beiden Aspekte haben zu der im Osten doch erheblich höheren Rentenerhöhungen geführt. Allerdings darf auch nicht übersehen werden, dass der Rentenwert (Ost) immer noch um 2,40 EUR niedriger ist als der Rentenwert (West).