Caroline Kosshof
27.10.09, 15:28 Uhr
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Eine Mitarbeiterin, die im Jahre 2003 für unser Unternehmen tätig war, fragte nach einer Zeugniskopie, da sie das ihr damals ausgestellte Zeugnis verlegt hat. In ihrer Akte befindet sich ein Zeugnis, allerdings auf weißem Papier und ohne Unterschrift der damaligen Vorgesetzten ausgedruckt. Unsere Unternehmenszugehörigkeit hat sich seit damals geändert und wir gehören heute zu einer Hotelgruppe. Erwähnt man dies, wenn das Zeugnis heute nochmals ausgestellt wird?
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Florian Buntschuh
29.10.09, 08:58 Uhr
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Sehr geehrte Frau Oberndorf, zunächst denke ich, dass die ehemalige Mitarbeiterin wohl keinen Anspruch auf eine Zeugniskopie hat. Der Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses wurde ja schon von der ehemaligen Vorgesetzten erfüllt. Die zweite Frage die sich stellt, ist ob es sich bei dem nicht unterschriebenen Zeugnis in der Personalakte tatsächlich um das final ausgestellte Zeugnis handelt? Vielleicht war dies ja nur ein Entwurf? Ich denke, ich würde folgendermaßen vorgehen: Ich würde ein Schreiben erstellen, in dem Sie unter Ihrem jetzigen Briefkopf bestätigen, dass das Zeugnis in der Anlage (hier eine Kopie aus der Version in der Personalakte ohne Briefkopf) so ausgestellt wurde und der alte Arbeitgeber nicht mehr existiert. Auf keinen Fall würde ich den alten Text unter neuen Briefkopf und mit Ihrer Unterschrift ausstellen. Damit würden Sie meiner Ansicht nach eine Urkundenfälschung begehen. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen Mit freundlichen Grüßen F. Buntschuh
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