Scout-Schulranzen dürfen weiterhin über Ebay vertrieben werden

Das Kammergericht Berlin stufte eine Klausel als kartellrechtswidrig ein, welche es den Handelspartnern verbietet, ihre Produkte auf Internetplattformen wie Ebay oder Amazon anzubieten. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht jedoch noch aus, da die Revision zum BGH angekündigt wurde.

Der Schulranzenhersteller Sternjakob hatte in seinen „Auswahlkriterien für zugelassene Vertriebspartner“ den Verkauf seiner Artikel über Ebay oder Amazon untersagt. Hiergegen wandte sich ein Berliner Schreibwarenhändler, der die Scout-Produkte sowohl in seinem Einzelhandelsgeschäft als auch im Internet verkaufte. Dabei unterschritt er beim Verkauf im Internet den empfohlenen Preis des Herstellers.

Ebay als Resterampe?

Die Beklagte forderte den Händler auf, seine Angebote auf Ebay sofort einzustellen. Hiergegen reichte der Vertriebspartner 2009 zunächst Klage beim Landgericht Berlin ein, welches entschied, dass Sternjakob den Kläger weiterhin beliefern müsse. Die Klausel behindere den Wettbewerb und verstoße daher gegen  kartellrechtliche Bestimmungen. Diese Entscheidung bestätigte nun das Kammergericht Berlin.

LG Mannheim und OLG München urteilten im Sinne des Herstellers

Über einen ähnlichen Fall hatte jedoch das LG Mannheim (Urteil v. 14.03.2008, 7 O 263/07) zu entscheiden, welches dem Hersteller Sternjakob Recht gab. Nach der Ansicht der Mannheimer Richter knüpfe die Auswahl der Wiederveräufer an objektive Gesichtspunkte rein qualitativer Art an. Es handle sich um hochpreisige Produkte aus dem Spitzensegment.

Dem Hersteller stehe es frei, sein Vertriebssystem in qualitativer Hinsicht selektiv auszugestalten und an den Händler hohe Anforderungen, wie beispielsweise geschultes Fachpersonal oder Ausstattung der Verkaufsräume, zu stellen. Auch nach einem Urteil des OLG München (Urteil v. 2.07.2009, U (K) 4842/08) können die Markenherstellern ihren Vertriebspartnern den Verkauf ihrer Produkte auf Internet-Auktionshäusern verbieten. Hier siegte das Sportartikel-Unternehmen Amer Sports, welches unter anderem Ski der Marken Salomon und Atomic herstellt.

Bundeskartellamt prüft Beschwerden gegen andere Unternehmen

Aufgrund der widersprüchlichen Urteile hatte das KG Berlin die Revision zugelassen. Ebenso steht noch eine Entscheidung des Bundeskartellamtes aus, welches derzeit die Lieferbedingungen von Adidas und Asics im Visier hat.

(KG Berlin, Urteil v. 19.09.2013, 2 U 8/09 Kart).

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