OLG Frankfurt rehabilitiert Kachelmann - Freispruch 1. Klasse?

Das Urteil ist eine kleine Sensation, für viele Frauen aber auch abschreckend: Das OLG Frankfurt wirft der Ex-Geliebten des Wettermoderators Jörg Kachelmann die Vortäuschung einer Vergewaltigung durch selbst beigebrachten Verletzungen vor und spricht Kachelmann  mit 7.100 Euro Entschädigung einen Teil der eingeklagten Gutachterkosten zu.

Ein später Triumph für den Wettermoderator, dessen strahlende Karriere beim Deutschen Fernsehen durch den von seiner ehemaligen langjährigen Geliebten erhobenen Vergewaltigungsvorwurf jäh ausgebremst wurde. In einem Aufsehen erregenden Prozess war der Moderator im Jahr 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden (LG Mannheim, Urteil v. 31.5. 2011, 5 KLs 404 Js 3608/16).

Die Presse hat kräftig an Kachelmann gezahlt

Einige prozessuale Erfolge hatte Kachelmann in den vergangenen Jahren bereits gegen die Presse erzielt. Mit dem Burda-Verlag hatte er sich wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte außergerichtlich auf die Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages geeinigt.

Bild kämpft noch gegen ein Urteil des OLG Köln, in dem Kachelmann ebenfalls ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde, mit der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH und auch die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer musste an Kachelmann zahlen.

Ex-Geliebte muss rund 7.000 Euro Schadenersatz zahlen

In den vorangegangenen gerichtlichen Auseinandersetzungen Kachelmanns mit den Verlagen ging es nicht um den eigentlichen Tatvorwurf der Vergewaltigung, sondern nur um die Art der Berichterstattung.

In dem jetzt vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall hatte Kachelmann seine Ex-Geliebte nach seinem erstinstanzlichen Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt erneut auf Schadensersatz verklagt.

  • Kachelmann verlangte die Erstattung der von ihm verauslagten Kosten in Höhe von 13.000 Euro für ein Gutachten, das er im Rahmen des Strafprozesses beim LG Mannheim in Auftrag gegeben hatte und das letztlich erheblich zu seinem Freispruch beigetragen hatte.
  • Kachelmann selbst bzw. seine damalige Schweizer Firma hatten aber nur rund 7.000 Euro für das Gutachten vorgestreckt, so dass das Gericht nur in dieser Höhe den geltend gemachten Anspruch für begründet hielt.

Zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt

 Die Verhandlung fand komplett unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zur Urteilsverkündung erschienen der Wettermoderator ebenso wie seine damalige Geliebte persönlich.

Das OLG hatte während des Verfahrens ein neues rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Vor dem Hintergrund der gutachterlichen Feststellungen sah es der Senat als erwiesen an, dass die ehemalige Geliebte Kachelmanns extrem starke Hassgefühle gegen Kachelmann entwickelt habe, als dieser sich von ihr trennte.

Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass die Ex-Geliebte sich selbst Verletzungen zugefügt und anschließend Kachelmann wahrheitswidrig der Vergewaltigung beschuldigt habe, in der Absicht, diesen hinter Gitter zu bringen.

Sie habe damit eine vorsätzliche Freiheitsberaubung begangen, da sie nachweislich eine ganze Reihe von Falschbehauptungen aufgestellt habe. Ihre enorme Fantasie habe die Beklagte dazu benutzt, ihren ehemaligen Geliebten persönlich und finanziell nahezu komplett zu ruinieren.

Die erste Instanz am LG Frankfurt hatte sich dagegen weitgehend die Argumentation der Mannheimer Strafkammer zu Eigen gemacht und war auf neue Entlastungsbemühungen Kachelmanns zur Frage der Vergewaltigung, die im Strafverfahren weder ausgeschlossen noch bestätigt wurde, nicht eingegangen. Sie kam wie zuvor das Strafgericht zu dem Schluss, es könne nicht entscheiden, wessen Aussage der Wahrheit entspricht.

Nachträglicher Freispruch erster Klasse

Angesichts des Verlaufs der seinerzeitigen Strafverhandlung beim LG Mannheim ist die Eindeutigkeit und Klarheit der jetzigen Gerichtsentscheidung schon beachtlich.

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Diesen Beweis sah das OLG, anders als die zivilrechtliche Vorinstanz, also als erbracht an. Damit hat das OLG den seinerzeitigen Freispruch zweiter Klasse durch das Strafgericht erheblich aufgewertet und quasi nachträglich zu einem Freispruch erster Klasse wegen erwiesener Unschuld umgewidmet. Die Entscheidung bedeutet im Ergebnis eine klare Abkehr von den seinerzeitigen Urteilsgründen des LG Mannheim.

Feige und frauenfeindliche Richter?

Die Ex-Geliebte Kachelmanns beeilte sich nach der Verkündung des Urteils denn auch, vor den versammelten Journalisten eine grundsätzliche Stellungnahme über das von ausschließlich männlichen Richtern getroffene Urteil zu verlesen.

Das Gericht habe ein Exempel statuieren wollen, um Frauen Angst zu machen und sie davon abzubringen, die Wahrheit über männliche Gewalt laut zu sagen.

Die Richterbank sei ausschließlich von „armseligen, feigen, frauenfeindlichen Richtern“ besetzt gewesen.

Kachelmann selbst zeigte sich hoch zufrieden darüber, dass der Öffentlichkeit endlich klargemacht worden sei, dass er nicht Täter sondern das Opfer einer infamen Falschaussage geworden sei. Sein Fazit: 

„Sich mit einer behaupteten Vergewaltigung als Ikone des Feminismus aufzuspielen, ist die größtmögliche Verhöhnung, die man echten Vergewaltigungsopfern zuteil werden lassen kann“.

Einige Zweifel drängen sich auf

Dem unbefangenen Beobachter drängen sich nach dem Ausgang des Verfahrens nun aber doch einige Fragen auf: zuvörderst die, ob beim LG Mannheim in dem damaligen Strafverfahren als Sachverständige denn nur Stümper unterwegs waren, die die Frage der Vergewaltigung und der möglichen Selbstbeibringung von Verletzungen völlig falsch beurteilt haben. Dies müsste so sein, wenn - wie der jetzige Sachverständige viele Jahre später herausgefunden hat - die Vergewaltigung eindeutig als Lüge entlarvt werden kann. Und diesen Beweis hat das OLG als eindeutig erbracht angesehen.

Ob das der Weisheit letzter Schluss und der letzte Akt des Dramas ist - zumindest leise Zweifel sind wohl erlaubt.

(OLG Frankfurt, Urteil v. 28.9.201, 6 18 U 5/14).

Schlagworte zum Thema:  Vergewaltigung, Schadensersatz