30.12.2009 | Sonstige Rechtsgebiete
Die neue Regierung hatte schon einigen Stress, aber noch nicht viel Zeit, neue Gesetze anzuschieben. Trotzdem ist zum 1.1. schon einiges zu Stande gekommen, auch wenn gelegentlich der Vorwurf der heißen Nadel gemacht wurde. Außerdem treten zum Jahresanfang auch noch einige gesetzliche Neuerungen der letzten Regierung in Kraft. Hier ein Überblick:
(Bild: Markus Wegner/pixelio)
Anlageberatung
Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, für jede Anlageberatung bei einem Privatkunden ein schriftliches Protokoll über Beratungsanlass, -dauer sowie Verhältnisse und Wünsche des Kunden anzufertigen = verschärfte Protokollpflichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.
Damit sollen - Lehre aus der Finanzkrise - Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Die kurzen Sonderverjährungsfrist des § 37 a Wertpapierhandelsgesetz wurde abgeschafft. Schadenersatzansprüche nach Falschberatung verjähren nicht mehr drei Jahre nach Vertragsschluss, sondern die Frist beginnt, wenn der Anleger vom Schaden erfährt und endet nach zehn Jahren. Die Pflicht zur Berücksichtigung des Transparenzgebots bei Beschreibung von Anlageprodukten tritt in Kraft.
Anschriftenänderungen
Die kommunalen Meldebehörden melden Geburten, Anschriftenänderungen oder Sterbefälle direkt an die Träger der Deutschen Rentenversicherung. Das soll sicherstellen, dass die Sozialversicherungsträger eine aktuelle Anschriftendatei führen und u.a. Leistungsmissbrauch verhindern.
Bleiberecht
Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird um zwei Jahre verlängert. Ohne diesen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern hätte etwa 30.000 Flüchtlingen der Rückfall in die Duldung und damit möglicherweise eine Abschiebung gedroht.
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigung
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze erhöht die Bundesregierung den Schutz für Spareinlagen. Die gesetzliche Mindestabdeckung für Einlagen steigt auf 100.000 EUR. Das Gesetz verkürzt die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Tage und schafft die Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von 10 % ab.
ELENA
Mit dem umstrittenen Elektronischen Entgeltnachweisverfahren startet die Pflicht zur Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung. Dies soll u.a. zum Abgleich bei Bezug öffentlicher Leistungen dienen.
Siehe auch - "ELENA: Ausnahmeregelungen für gemeinnützige Vereine"
Entgeltbescheinigungsrichtlinie
Die Entgeltbescheinigungsrichtlinie bestimmt einen einheitlichen Mindeststandard (Aufbau, Begriffe) für die Ausstellung von Entgeltbescheinigungen, um künftig eine vergleichbare Lesbarkeit der Bescheinigungen zu gewährleisten.
Erbrecht
Das Pflichtteilsrecht ist modernisiert. Die Gründe für eine Pflichtteilsentziehung wurden vereinheitlicht und den gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst. Pflegeleistungen werden stärker als bisher berücksichtigt. Die Anrechnung von lebzeitigen Schenkungen auf den Pflichtteil in den zehn Jahren vor dem Erbfall wird, weg vom Alles oder Nichts-Prinzip, gestaffelt: Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto weniger wird sie bei der Erbschaft angerechnet. Die Verjährungsfristen wurden weitestgehend an die Regelverjährungsfrist von drei Jahren angepasst. Trotz der verschiedenen Änderungen, blieb die Reform ein eher „kleiner Wurf“.
Siehe auch unser Top-Thema zur Erbrechtsreform.
Erbschaftsteuer
Für erbende Geschwister und Geschwisterkinder beträgt der Steuersatz abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens nur noch 15 bis 43 % und die Bedingungen für eine geringere Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge werden verbessert.
Siehe auch unser Top-Thema - "Der Koalitonsvertrag: Das will die neue Regierung ändern".
Erneuerbare Energien
Die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen, die vor der dem 1. 1. 2009 in Betrieb genommen wurden, wird so erhöht, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb Anlagen möglich ist.
Faktorverfahren
Das Faktorverfahren für Ehepaare bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Ehegattensplittings gerechter als bisher untereinander aufzuteilen. Eheleute können eine neue Steuerklassenkombination, den “IV plus Faktor“, wählen. Damit erreichen sie, dass bei beiden mindestens die ihnen jeweils zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Gendiagnostik
Nach dem Gendiagnostikgesetz sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
Gesetzlicher Mindestunterhalt
1612a BGB legt den gesetzlichen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder von einem Elternteil, mit dem sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben, fest. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag. Er beträgt
(auch die Düsseldorfer Tabelle wird in der 1. Januarwoche geändert werden, je nach Alter des Kindes und Verdienst des zahlungspflichtigen Elternteils steigt die monatliche Unterhaltspflicht voraussichtlich um 25 bis 67 Euro)
Insolvenzgeldumlage
Die Arbeitgeberumlage für das Insolvenzgeld steigt auf beachtliche 0,41 % der Bruttolöhne.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird von derzeit 6024 EUR auf 7008 EUR erhöht.
Kindergeld
Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind monatlich auf 184 EUR, für das dritte Kind auf 190 EUR und für alle weiteren Kinder auf 215 EUR.
Künstlersozialkasse
Der Beitragssatz sinkt - Folge des faktischen Einbezugs weiterer Berufsgruppen und Unternehmen in den letzten Jahren - von 4,4 auf 3,9 %.
Kurzarbeitergeld
Der Bezug von Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 18 Monate festgesetzt. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt noch eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt weiterhin für die ersten sechs Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben; bei Qualifizierung sowie (ohne Qualifizierung) ab dem siebten Monat der Kurzarbeit werden die Sozialabgaben komplett übernommen. Diese Regelungen sind bis zum 31.12.2010 befristet. Die für die Berechnung des Kurzarbeitergelds zugrunde zu legenden sog. pauschalierten Nettoentgelte werden zum 1.1.2010 angepasst.
Mehrwertsteuer
Für Hotel-Übernachtungen gilt der – umstrittene - reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 %.
Pflegeleistungen
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden angehoben. In der vollstationären Pflege steigt lediglich der monatliche Betrag für Schwerstpflegebedürftige in Stufe III von 1470 auf 1510 EUR. Das Pflegegeld steigt in allen drei Stufen um zehn EUR: auf 225 EUR, 430 EUR bzw. 685 EUR. In der Kurzzeitpflege steigt der Satz für alle Pflegestufen von 1470 auf 1510 EUR.
Schwangerschaftskonfliktgesetz
Bei einem auffälligen Pränataldiagnostik-Befund muss der Diagnose stellende Arzt die Schwangere zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die sich aus dem Befund ergeben können, beraten und - je nach Befund - entsprechende Fachärzte hinzuziehen.
Stromzähler
Intelligente Stromzähler (Smart Meter) werden in Neubauten und bei umfassenden Umbauten in bestehenden Gebäuden Pflicht. Sie sollen Verbrauchern und Versorgern helfen, Energie zu sparen, denn sie bieten die Möglichkeit, den Verbrauch regelmäßig am heimischen Computer zu überprüfen.
Unfallversicherungsträger
Arbeitgebern müssen die Arbeitsstunden - tatsächlich erfassten Arbeitsstunden oder Sollarbeitsstunden - ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können ersatzweise Arbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden. Ohne entsprechende Angaben werden die Meldungen als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird für Kinder bis fünf Jahre auf 133 EUR und für 6- bis 11-Jährige auf 180 EUR angehoben.
Unternehmenssteuer
Die Zinsschranke = der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast, wird gelockert.
Untersuchungshaft
Das Untersuchungshaftrecht ändert sich, es gibt einige Verbesserungen der Beschuldigtenrechte. Bisher musste ein Festgenommener erst nach Beginn der Verhandlung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss das unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher nach maximal drei Monaten. Bisher bestand zwischen unverteidigten Verhafteten und solchen, die sich einen Verteidiger leisten können, eine rechtlich unzulässige Ungleichheit.
Versorgungsaufwendungen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können stärker als bisher steuerlich geltend gemacht werden. Auch Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind voll abziehbar. Andere Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zu einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung sind nur noch absetzbar, wenn die jährlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung weniger als 1900 EUR betragen. Für Selbstständige sind mindestens 2800 EUR absetzbar.
Zivildienst
Der Zivildienst wird als Lerndienst gestaltet. Die Seminare für Zivildienstleistende werden durch beruflich sinnvolle, vorab wählbare Angebote ergänzt. Insbesondere im Bereich Pflege und Betreuung ist eine zusätzliche fachliche Schulung vorgesehen, ebenso im Bereich Natur- und Umweltschutzbereich. Am Ende seines Zivildienstes erhält jeder Zivildienstleistende ein qualifiziertes Dienstzeugnis, welches seine erworbenen persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen für seine weitere berufliche Entwicklung dokumentiert.
Haufe Online-Redaktion
Die Online-Angebote der Haufe Mediengruppe: