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Reform des Familiensachenverfahrens + FGG: zum 1.9.2009 in Kraft

Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz, FGG-RG) tritt zum 1.9.2009 in Kraft. Mit ihm wird das Verfahren in Familiensachen vereinfacht, die Rechte der Kinder im Verfahren wurden gestärkt.







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