Kurz nicht aufgepasst, ein Blitz, und schon ist es passiert: Rotlicht überfahren. Es drohen Geldbuße und gegebenenfalls Fahrverbot. So sagt es der Bußgeldkatalog. Aber ist dieser immer eine ausreichende und zutreffende Rechtsgrundlage? In den meisten Fällen wohl schon. Andererseits ist der Bußgeldkatalog keine Bibel. Er zeigt lediglich Regelverstöße auf und bewertet diese nach standardisierten Merkmalen. Rechtlich handelt es sich um eine Konkretisierung der Vorschriften der StVO.
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