Elke Unterberg
08.11.11, 19:50 Uhr
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Die Satzung unseres Vereines sagt nichts darüber aus, wie über Satzungsänderungen abgestimmt werden muss. Zuletzt gab es eine Satzungsüberarbeitung, welche mit der Ladung auch an die Mitglieder verteilt wurde. Bei der Versammlung wurde dann der Antrag auf en-bloc-Abstimmung gestellt, welcher auch mit einfacher Mehrheit angenommen wurde, obwohl einige Mitglieder zu diversen Paragraphen noch Fragen / Änderungswünsche gehabt hätten. Und so wurden die gesamten Änderungen - mehrere Seiten - en bloc "durchgewunken".
Ist das so korrekt? Muss die Satzung Bestimmungen für eine en-bloc-Abstimmung enthalten? Wenn nein, muss ein Antrag auf en-bloc-Abstimmung von allen Mitgliedern bejaht werden?
Vielen Dank.
E. Unterberg
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