Birgit Blum-Stoebe
23.02.10, 16:29 Uhr
|
Im Rahmen eines Verfahrens (noch nach altem Recht) auf familienrechtlichen Ausgleich hat der Beklagte im Rahmen der Widerklage (er möchte seinerseits mit einem vermeintlich eigenen Familienrechtlichen Ausgleichsanspruch aufrechnen) einen Antrag auf Auskunft gestellt. Das zuständige Gericht hat jetzt der Widerklage stattgegeben und der Klägerin auferlegt auch über das Einkommen und Vermögen ihres derzeitigen Ehemannes Auskunft zu geben. Kann mir jemand sagen, ob dies so zulässig ist. Der Ehemann ist nicht Prozessbeteiligter. Kennt jemand eine Entscheidung, wo eine solche Variante "beurteilt" worden ist? Im Voraus vielen Dank für Ihre kollegiale Unterstützung.
|