Kurzbeschreibung
Um Kurzarbeit im Betrieb durchführen zu können, bedarf es eines schrittweisen Vorgehens. Von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Abrechnung des vom Arbeitgeber ausgezahlten Kug mit der Arbeitsagentur fallen einige Arbeitsschritte an. Die Übersicht zeigt die relevanten Punkte auf - speziell für Transfer-Kurzarbeitergeld.
Wichtige Informationen
Transfer-Kurarbeitergeld dient der Vermeidung von Entlassungen, außerdem der Verbesserung der Vermittlungsaussichten von Arbeitnehmern, die von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeits- und Entgeltausfall betroffen sind. Transfer-Kurzarbeitergeld (Transfer-Kug) soll den Transfer von der bisherigen Beschäftigung hin zu einer neuen Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber unterstützen.
Transfer-Kurzarbeitergeld in Arbeitsschritten
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Nr. | Arbeitsschritt | Beschreibung des Arbeitsschritts | Erledigt? |
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1 | Prüfung der Voraussetzungen | Transfer-Kurzarbeit wird durch eine arbeitsrechtliche Vereinbarung eingeführt:
Anhand der "Anzeige über Arbeitsausfall in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit" (s. Abschn. 2) wird das Vorliegen der Voraussetzungen überprüft. Erforderlich ist zudem vor der Einführung der Transfer-Kurzarbeit, dass mit der Agentur für Arbeit eine Transferberatung durchgeführt wurde. |
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Angaben zur betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) | Wichtigste betriebliche Voraussetzung für den Anspruch auf Transfer-Kurarbeitergeld ist die Zusammenfassung der Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE). Diese Angaben sind daher absolut relevant. Die beE kann entweder im Unternehmen selbst gebildet werden oder aber in einer externen Transfergesellschaft, die von einem Dritten durchgeführt wird, unter Übergang der Arbeitsverträge. Zu beachten sind insbesondere die arbeitsrechtlichen Bedingungen in der beE. Dies betrifft insbesondere die Frage, welcher Tarifvertrag ggf. gilt und ob die Kurzarbeit arbeitsrechtlich korrekt eingeführt wurde. Organisation und Mittelausstattung der beE müssen den angestrebten Integrationserfolg erwarten lassen. Zudem ist ein System zur Sicherung der Qualität anzuwenden (bei interner beE im Betrieb) oder bei Durchführung in einer externen Transfergesellschaft muss eine Trägerzulassung nach § 178 SGB III des Dritten vorliegen.. |
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Angaben zum personalabgebenden Betrieb |
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2 | Anzeige der Transfer-Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit | Um Transfer-Kurarbeitergeld erhalten zu können, ist die "Anzeige über Arbeitsausfall in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE)" (Formular Kug 201) erforderlich. In der Anzeige über Arbeitsausfall werden die o. g. für den Anspruch auf Transfer-Kurarbeitergeld maßgeblichen Tatsachen abgefragt.
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