Bundesrat: Handel mit gestohlen Nutzerdaten unter Strafe stellen

Mit gestohlenen Online-Identitäten, Kreditkarten- und Bankingdaten lässt sich viel Geld verdienen. Mit einer Gesetzesinitiative will der Bundesrat dafür sorgen, dass Datenhehlerei als neuer Straftatbestand eingeführt wird.

Der An- und Verkauf gestohlener Daten soll strafbar werden. Ausgenommen werden soll der Kauf von Steuer-CDs und anderer Daten durch den Staat. Der Bundesrat stimmte am Freitag für einen Gesetzentwurf, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Damit soll Datenhehlerei als neuer Straftatbestand eingeführt werden.

Illegaler Datenhandel blüht

Datendiebstähle im Internet sind an der Tagesordnung und der Handel mit digitalen Identitäten nimmt zu. Ob Zugangsdaten zum Onlinebanking, zu E-Mail-Diensten und sozialen Netzwerken oder Kreditkartendaten: alles lässt sich zu Geld machen. Das übernehmen allerdings meist nicht die Hacker selbst. Über einschlägige Webportale und Foren findet ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten statt. Diese Weitergabe ist aber nach Ansicht der Gesetzesinitiatoren bisher nur in Teilbereichen der bestehenden Strafnormen erfasst. Der Gefahr des massenhaften Datenmissbrauchs sei somit zurzeit nicht ausreichend zu begegnen.

Bisher nur Diebstahl und Nutzung strafbar

Bisher sind nur der Diebstahl von Daten und deren Nutzung strafbar, aber nicht der Handel. Nach Angaben von Fachleuten gibt es einen millionenschweren Schwarzmarkt, auf dem beispielsweise gestohlene Konto- und Kreditkarteninfos verkauft werden. Die Zwischenhändler können bislang nicht belangt werden. Das soll sich ändern, mit der Gesetzesinitiative soll eine "Strafbarkeitslücke" geschlossen werden.

Ankauf von Steuerdaten weiter möglich

Der umstrittene Ankauf von Steuerdaten soll aber weiter möglich sein. Die Bundesländer hatten mehrfach Datenträger aus der Schweiz mit Informationen über deutsche Steuerflüchtlinge gekauft und danach Ermittlungen eingeleitet.

Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf bereits im Juni 2013 in den Bundestag eingebracht. Dieser hatte das parlamentarische Verfahren aber nicht mehr bis zum Ende der Wahlperiode durchlaufen und war deshalb verfallen.

dpa
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