Kurzbeschreibung

Bei Betriebsprüfungen wird teilweise festgestellt, dass Arbeitnehmer nicht bei einer Krankenkasse angemeldet wurden. Ist in solchen Fällen keine letzte gesetzliche Krankenkasse zu ermitteln, werden die Arbeitnehmer nach einem bestimmten Schema einer Krankenkasse zugeordnet. Die Übersicht nennt die aufgrund der Betriebsnummer des Arbeitgebers zuständige Krankenkasse.

Vorbemerkung

Für die Fälle, in denen das Krankenkassenwahlrecht weder vom Arbeitnehmer selbst noch von seinem Arbeitgeber ausgeübt worden und keine "letzte Krankenkasse" vorhanden ist, legt der GKV-Spitzenverband gemäß § 175 Abs. 3 Satz 3 SGB V die Regeln über die Krankenkassenzuständigkeit fest. Maßgeblich für die Zuordnung der nicht gemeldeten Arbeitnehmer zu einer Krankenkasse sind die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers, bei der der Arbeitnehmer beschäftigt ist bzw. war. Die Aufteilung erfolgt auf der Grundlage der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Stichtag 1.7. eines Jahres der veröffentlichten Mitgliederzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung für das folgende Kalenderjahr. Damit soll eine gleichmäßige Verteilung der nicht gemeldeten Arbeitnehmer auf alle Krankenkassenarten erreicht werden.

Zuordnung nicht gemeldeter Arbeitnehmer (ab 1.1.2024 – RS 2023/586 v. 13.11.2023 des GKV-Spitzenverbandes)

Lässt sich auch eine letzte Krankenkasse nicht ermitteln, sind die festgestellten Unregelmäßigkeiten für den genannten Zeitraum (auch für zurückliegende Zeiten) an folgende Krankenkassen weiterzuleiten:

Betriebsnummer-Endziffern 00 - 35 = Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Betriebsnummer-Endziffern 36 - 51 = Betriebskrankenkasse (BKK)
[BAHN-BKK, KompetenzCenter Vollstreckung]
Betriebsnummer-Endziffern 52 - 59 = Innungskrankenkasse (IKK)
Betriebsnummer-Endziffern 60 - 61 = Knappschaft
Betriebsnummer-Endziffern 62 -77 = Techniker Krankenkasse (TK)
Betriebsnummer-Endziffern 78 - 88 = BARMER
Betriebsnummer-Endziffern 89 - 94 = DAK-Gesundheit
Betriebsnummer-Endziffern 95 - 96 = KKH Kaufmännische Krankenkasse
Betriebsnummer-Endziffern 97 - 98 = hkk – Handelskrankenkasse
Betriebsnummer-Endziffern 99 = HEK – Hanseatische Krankenkasse

Gegenüber dem Vorjahr haben sich insoweit keine Änderungen an der Zuordnung ergeben.

Zuordnung nicht gemeldeter Arbeitnehmer (1.1.2023 bis 31.12.2023 – RS 2022/676 v. 10.11.2022 des GKV-Spitzenverbandes)

Lässt sich auch eine letzte Krankenkasse nicht ermitteln, sind die festgestellten Unregelmäßigkeiten für den genannten Zeitraum (auch für zurückliegende Zeiten) an folgende Krankenkassen weiterzuleiten:

Betriebsnummer-Endziffern 00 - 35 = Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Betriebsnummer-Endziffern 36 - 51 = Betriebskrankenkasse (BKK)
[BAHN-BKK, KompetenzCenter Vollstreckung]
Betriebsnummer-Endziffern 52 - 59 = Innungskrankenkasse (IKK)
Betriebsnummer-Endziffern 60 - 61 = Knappschaft
Betriebsnummer-Endziffern 62 -77 = Techniker Krankenkasse (TK)
Betriebsnummer-Endziffern 78 - 88 = BARMER
Betriebsnummer-Endziffern 89 - 94 = DAK-Gesundheit
Betriebsnummer-Endziffern 95 - 96 = KKH Kaufmännische Krankenkasse
Betriebsnummer-Endziffern 97 - 98 = hkk – Handelskrankenkasse
Betriebsnummer-Endziffern 99 = HEK – Hanseatische Krankenkasse

Gegenüber dem Vorjahr haben sich insoweit keine Änderungen an der Zuordnung ergeben.

Zuordnung nicht gemeldeter Arbeitnehmer (1.1.2022 bis 31.12.2022 – RS 2021/770 v. 9.11.2021 des GKV-Spitzenverbandes)

Lässt sich auch eine letzte Krankenkasse nicht ermitteln, sind die festgestellten Unregelmäßigkeiten für den genannten Zeitraum (auch für zurückliegende Zeiten) an folgende Krankenkassen weiterzuleiten:

Betriebsnummer-Endziffern 00 - 35 = Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Betriebsnummer-Endziffern 36 - 51 = Betriebskrankenkasse (BKK)
[BAHN-BKK, KompetenzCenter Vollstreckung]
Betriebsnummer-Endziffern 52 - 59 = Innungskrankenkasse (IKK)
Betriebsnummer-Endziffern 60 - 61 = Knappschaft
Betriebsnummer-Endziffern 62 -77 = Techniker Krankenkasse (TK)
Betriebsnummer-Endziffern 78 - 88 = BARMER
Betriebsnummer-Endziffern 89 - 94 = DAK-Gesundheit
Betriebsnummer-Endziffern 95 - 96 = KKH Kaufmännische Krankenkasse
Betriebsnummer-Endziffern 97 - 98 = hkk – Handelskrankenkasse
Betriebsnummer-Endziffern 99 = HEK – Hanseatische Krankenkasse

Gegenüber dem Vorjahr haben sich insoweit keine Änderungen an der Zuordnung ergeben.

Zuordnung nicht gemeldeter Arbeitnehmer (1.1.2021 bis 31.12.2021 – RS 2020/805 v. 12.11.2020 des GKV-Spitzenverbandes)

Lässt sich auch eine letzte Krankenkasse nicht ermitteln, sind die festgestellten Unregelmäßigkeiten für den genannten Zeitraum (auch für zurückliegende Zeiten) an folgende Krankenkassen weiterzuleiten:

Betriebsnummer-Endziffern 00 - 35 = Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Betriebsnummer-Endziffern 36 - 51 = Betriebskrankenkasse (BKK) [BAHN-BKK, KompetenzCenter Vollstreckung, Postfach 100122, 48050 Münster]
Betriebsnummer-Endziffern 52 - 59 = Innungskrankenkasse (IKK)
Betriebsnummer-Endziffern 60 - 61 = Knappschaft
Betriebsnummer-Endziffern 62 -76 = Techniker Krankenkasse (TK)
Betriebsnummer-Endziffern 77 - 88 = BARMER
Betriebsnummer-Endziffern 89 - 95 = DAK-Gesundheit
Betriebsnummer-Endziffern 96 - 97 = Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Betriebsnummer-Endziffern 98 = hkk – Handelskrankenkasse
Betriebsnummer-Endziffern 99 = HEK – Hanseatische Krankenkasse

Gegenüber dem...

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