Kurzbeschreibung

Geringfügig entlohnt Beschäftigte können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Werden lediglich Pauschalbeiträge anstelle von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung gezahlt, wirkt sich das gleichwohl auf die Rentenhöhe aus. Hier kann abgelesen werden, in welcher Höhe pro Beitragsjahr Rentenansprüche erworben werden.

Wichtige Hinweise

Ausgangswerte der Berechnung:

Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung: 18,6 %

Durchschnittsentgelt im Jahr 2024: 45.358 EUR

Aktueller Rentenwert ab 1.7.2023: 37,60 EUR

Berechnung der Entgeltpunkte bei Versicherungspflicht:

Allgemeine Rentenversicherung:

Rechtskreis West

6.456 EUR : 45.358 EUR
(Durchschnittsentgelt) = 0,1423 Punkte
 

Rechtskreis Ost

6.456 EUR x 1,014 = 6.546,38 EUR
   
  6.546,38 EUR : 45.358 EUR (Durchschnittsentgelt) = 0,1443 Punkte

Übersicht

Minijob im gewerblichen Bereich
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
(Pauschalbeitrag 15 %)
Zuschläge an
Entgeltpunkten*
Persönliche
Entgeltpunkte
Monatliche
Rentenanwartschaft
(1.1. - 30.6.)**
Zugangsfaktor 0,892*** 0,1148 0,1024 3,85 EUR
Zugangsfaktor 1,000*** 0,1148 0,1148 4,32 EUR
Minijob im Privathaushalt
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
(Pauschalbeitrag 5 %)
Zuschläge an
Entgeltpunkten*
Persönliche
Entgeltpunkte
Monatliche
Rentenanwartschaft
(1.1. - 30.6.)**
Zugangsfaktor 0,892*** 0,0383 0,0342 1,29 EUR
Zugangsfaktor 1,000*** 0,0383 0,0383 1,44 EUR
Minijob
Rentenversicherungspflicht
(keine Befreiung beantragt)
Entgeltpunkte
(Berechnung s. u.)
Persönliche
Entgeltpunkte
Monatliche
Rentenanwartschaft
(1.1. - 30.6.)**
West (Zugangsfaktor 0,892) 0,1423 0,1269 4,77 EUR
Ost (Zugangsfaktor 0,892) 0,1443 0,1287 4,84 EUR
West (Zugangsfaktor 1,000) 0,1423 0,1423 5,35 EUR
Ost (Zugangsfaktor 1,000) 0,1443 0,1443 5,43 EUR

Hinweise

*

Die Ermittlung des Zuschlags für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung erfolgt für das gesamte Jahr 2024 nach § 76b SGB VI. Für die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI werden unabhängig vom Verkehrsgebiet stets Entgeltpunkte West ermittelt.

Minijob (gewerblicher Bereich): 6.456 EUR : 45.358 EUR x 15 : 18,6 = 0,1148 Punkte
Minijob (Privathaushalt): 6.456 EUR : 45.358 EUR x 5 : 18,6 = 0,0383 Punkte
**

Unter Berücksichtigung des zum 1.7.2023 gültigen aktuellen Rentenwerts.

Die ermittelten Monatsbeträge beziehen sich auf Renten wegen Alters und Renten wegen voller Erwerbsminderung (Rentenartfaktor = 1,0), wenn die geringfügige Beschäftigung im gesamten Jahr 2024 ausgeübt wurde. Bei Berechnung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Rente wegen Todes ergeben sich – wie auch bei einer Ausübung der geringfügigen Beschäftigung nur in einzelnen Monaten des Jahres 2024 – geringere Beträge.

***

Erläuterung zu den Zugangsfaktoren

Zugangsfaktor = 0,892: Bei einer Rente mit einem Abschlag i. H. v. 10,8 %, wenn die Rente 36 Monate vor eigentlichem Rentenbeginn (vorzeitig) in Anspruch genommen wird (typisch bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung).
Zugangsfaktor = 1,000: Bei einer Rente ohne Abschlag (typisch bei einer Regelaltersrente).

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