Alexander von Dobbeler
11.11.09, 14:04 Uhr
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Wir sind ein international aufgestelltes Unternehmen. Zunehmend läuft die Kommunikation in Englisch. Müssen Arbeitsanweisungen aus rechtlicher Position in der Landessprache erfolgen? Also in Deutschland in deutsch? Welche Vorschriften gibt es evtl. hierzu?
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Ralf Butzkow
12.11.09, 13:01 Uhr
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Sehr geehrter Herr von Dobbeler,
Ihre Frage möchte ich versuchen mit dem Hinweis auf ein Urteil des LAG Hamm vom 17.07.2008 - 16 Sa 544/08 zu beantworten. Diesem lag zwar ein grundsätzlich nicht vergleichbarer Fall zugrunde, der allerdings interessante Schlüsse zulässt: In dem verhandelten Fall ging es darum, dass die Beklagte die Anforderungen in der Produktion zur Erfüllung von Audits so umgestellt hat, dass die Mitarbeiter Arbeitsanweisungen in deutscher Sprache lesen können mussten. Nachdem ein seit 30 Jahren in dem Unternehmen beschäftigter Mitarbeiter mit Migrationshintergrund selbst nach auf Kosten von der Beklagten durchgeführten Sprachschulungen die erforderlichen Kenntnisse nicht erlangte und sich weigerte weitere Schulungen auf Kosten der Beklagten zu besuchen, kündigte ihm die Beklagte. Zu Unrecht, wie das LAG feststellte. Zwar ging es in dem Urteil primär um einen Verstoß gegen das AGG was Ihren Fall insofern nicht vergleichbar macht. Dennoch ist ein Teil der Urteilsbegründung m.E. durchaus auf Ihre Fragestellung übertragbar und zwar dahingehend, ob die Sprachkenntnisse für die Ausübung der konkreten Tätigkeit erforderlich sind. Sicherlich kommt es hierbei auch maßgeblich darauf an, um welchen Mitarbeiterkreis es sich handelt und unter welchen Vorraussetzungen dieser ursprünglich engestellt worde ist (stellten Kenntnisse der englischen Sprache eine Einstellungsvoraussetzung dar?)
Grundsäzlich würde ich mir die Frage stellen, ob die Arbeitsanweisung zwingend in englischer Sprache zu formulieren ist. Hierdurch bieten Sie einem Mitarbeiter stets dahingehend eine offene Flanke, als dass er sich ggf. erfolgreich darauf berufen kann, die Anweisung nicht verstanden zu haben. Insofern bedarf es sicherlich einer sorgfältigen Abwägung, ob man sich durch die möglicherweise firmenpolitisch gewollte Formlierung in englischer Sprache dem Risiko ausgesetzt sehen möchte, dass Sanktinonen im Falle der Nichtbeachtung der erstellten Arbeitsanweisung(en) ggf. ins Leere laufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Butzkow
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Alexander von Dobbeler
12.11.09, 16:18 Uhr
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Sehr geehrter Herr Butzkow, vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Ich denke, ein Unternehmen mit internationaler Ausrichtung sollte sich Kommunikationsregeln geben. Nach Ihren Ausführungen, bin ich der Meinung, daß Arbeitsanweisungen auch in der Landessprache zu verfassen sind. Gibt es weitere Antworten und Hinweise?
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Renate Fischer
08.02.10, 16:27 Uhr
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Sehr geehrter Herr von Dobbeler,
ich möchte Sie gerne hinsichtlich Ihrer Fragestellung auf ein neues Urteil des BAG hinweisen. Das BAG hat entschieden, dass sogar eine Kündigung möglich ist, wenn die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers Folge leisten zu können.
Wir haben zu diesem Urteil eine News auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Kündigung wegen unzureichender Deutschkenntnisse 01.02.2010 | Arbeitsrecht
http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1265010830.42
Mit freundlichen Grüßen
Renate Fischer, Ass. jur. Redakteurin, Portalmanagement: www.haufe.de/personal
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Alexander von Dobbeler
09.02.10, 17:46 Uhr
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Sehr geehrte Frau Fischer, ich habe diesen Bericht mit großem Interesse gelesen. Dabei habe ich mir die Frage gestellt, ob man die Überschrift auch nicht ändern könnte und das Wort 'Deutsch' durchgehend ersetzen könnte in 'Englisch'. Ich sehe eine solche Tendenz durchaus bei meinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bietet Englischkurse an und erwartet daher, dass Arbeitsanweisungen in Englisch ausreichen. Einen Unterschied sehe ich zum geschilderten Fall. In unserem Arbeitsvertrag steht nicht, dass Englisch in Wort und Schrift Voraussetzung für die Stelle ist. Eine Abstimmung mit dem Betriebsrat zur Änderung der Arbeitssprache hat es auch nicht gegeben. Überhaupt müßte der Begriff Arbeitssprache und Geschäftssprache definiert werden. Existiert eine solche Definition? Wie Sie sehen, fühle ich mich bei der Antwortsuche noch nicht ganz angekommen. Mit den besten Grüßen Alexander von Dobbeler
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