Leistungsphase Deferred Compensation (arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage)

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17.06.08, 20:40 Uhr von Henriette Meissner

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Christine Schwarz
29.05.08, 13:14 Uhr
Guten Tag,

hat jemand Erfahrung mit der Leistungphase aus einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage (Deferred Compensation)?

Es müsste doch so sein?
1. Arbeitgeber leistet Kapitalzahlung direkt an Arbeitnehmer unter Abzug der Steuer (Berücksichtigung Versorgungsfreibetrag)
2. Arbeitgeber meldet Betrag an Krankenkasse, die sich dann um den evtl. Beitragseinzug der KV/PV für die nächsten 10 Jahre kümmert.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Christine Schwarz
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Baerbel Streicher
29.05.08, 13:37 Uhr
Guten Tag Frau Schwarz,
also ich kenne es so, dass der Arbeitgeber die Versorgungsleistung unter Abzug der Lohnsteuer zahlt.
Für die Krankenkasse ist ein Einkommensnachweis auszustellen. Die Krankenkasse berechnet dem Arbeitnehmer dann den Kranken-und Pflegeversicherungsbeitrag für die freiwillige Weiterversicherung unter Berücksichtigung weiteren Einkünfte satzungsgemäß.
Mit freundlichem Gruß
Bärbel Streicher
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Henriette Meissner
17.06.08, 20:40 Uhr
Hallo Fr. Schwarz,
da es sich um nachträglichen Lohn aus nicht-selbständiger Arbeit handelt, ist der Arbeitgeber Schuldner der fälligen Lohnsteuer und gemäß § 202 SGB IV als "Zahlstelle von Versorgungsleistungen" auch gegenüber der Krankenkasse des ANs meldepflichtig.
Ihrer Frage entnehme ich, dass es sich um eine Kapitalzahlung handelt - dann kann der Arbeitnehmer (oder auch Sie) bei der Versteuerung die sog. Fünftelungsregelung nach § 34 EStG in Anspruch nehmen.
Schöne Grüße, Henriette Meissner



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