Dettmar Jürgens
04.04.08, 13:49 Uhr
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Hallo,
ich habe das Problem, dass ich den Dezember 2007 für einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer wegen Urlaubsabgeltung korrigieren musste. Bei der Korrektur hat das Lohnprogramm von Lexware financial office automatisch die Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers von IV auf VI geändert. Dementsprechend wurde für Dezember 2007 die erhöhte Lohnsteuer angemeldet und abgeführt. Jetzt kann ich nur im März 2008 in die Stammdaten gehen und die Lohnsteuerklasse wieder auf IV ändern. Ich bekomme dadurch per März eine Gehaltsabrechnung für den Arbeitnehmer mit einem Nachzahlungsbetrag, bekomme aber keine verringerte Lohnsteuer-Anmeldung. Ist das so richtig? Ich kann doch dem Arbeitnehmer die zuviel einbehaltene LSt nicht auszahlen und im Gegenzug auf der zuviel abgeführten LSt sitzenbleiben?
Gruß
S. Jürgens
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Robert Knemeyer
04.04.08, 16:50 Uhr
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Hallo Herr Jürgens,
wenn Sie erst in diesem Jahr den Betrag abrechnen, muss auch für dieses Jahr ein LST Karte vorliegen, weil ja für die Lohnsteuerberechnung immer das Zuflussprinzip gilt. Also kann man jetzt keine Beträge mehr in den Dezember bekommen. Das wird vom Programm berücksichtigt. In so weit ist es wahrscheinlich gar nicht falsch gewesen, dass es LST Klase 6 war, denn der Mitarbeiter ist ja wahrscheinlich ausgetreten, sonst hätte man js den Urlaub nicht auszahlen können.
Viele Grüße
Robert Knemeyer
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Dettmar Jürgens
04.04.08, 18:01 Uhr
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Hallo Herr Knemeyer,
zunächst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Für mich bleibt nun jedoch noch die Frage, wie und wann die LSt-Korrektur sich in der LSt-Anmeldung bemerkbar macht, vom Programm her ist die März-Anmeldung in unveränderter Höhe - diese müsste doch dann aber niedriger sein, da ja per März die Steuerklasse IV eingegeben wurde.
Gruß
D. Jürgens
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Robert Knemeyer
07.04.08, 18:52 Uhr
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Hallo Herr Jürgens,
meiner Meinung nach, müßte es witer bei Klasse 6 bleiben und dürfte nicht in 4 abgerechnet werden. Wenn Sie doch trotzdem die Lohnsteuer schon rückerstatten, könnten Sie natürlich dies manuell korrigieren. Normalerweise erstellt das Programm dies (die Meldung ans Finanzamt) automatisch. Man kann aber auch drauf verzichen und dann mit Elster die Anmeldung selbst machen und auch verbuchen. Bei Lexware ist das unkritisch.
Viele Grüße
Robert Knemeyer Robert Knemeyer
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Dettmar Jürgens
08.04.08, 14:10 Uhr
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Vielen Dank Herr Knemeyer, Sie haben mir sehr geholfen.
Viele Grüße
Dettmar Jürgens
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