Josef Peterander
03.12.07, 13:18 Uhr
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Ich hoffe man kann mir hier etwas weiterhelfen. Folgender Sachverhalt: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (100% Beteiligung) hat mit seiner GmbH ein Lebensarbeitsgeldkonto eingerichtet. Er stellt 30% der Tantiemezahlungen in ein Lebensarbeitsgeldkonto ein, das er bei "Bedarf" entnimmt. Die Lohnsteuerprüfung wollte zunächst eine vGA annehmen. Hat sich dann letzendlich dazu entschlossen beim GF einen Lohnzufluss zu unterstellen. Die Begründung ist mehr als dürftig. Hat jemand mit diesem Sachverhalt Erfahrung? Bin für jede Unterstützung dankbar.
Windige Grüße aus Niederbayern.
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Henriette Meissner
03.12.07, 18:34 Uhr
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Hallo Herr Peterander, in der Tat haben Sie hier die beiden "Achillesfersen" von Wertkonten für GGF getroffen. Grundsätzlich warten wir alle seit zwei Jahren auf ein klarstellendes BMF-Schreiben genau zu diesen beiden Fragen (vGA, Zufluss). Bis dahin sollte (und in Ihrem Fall "hätte sollen") vor der Einrichtung eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt zu beiden (!) Fragen eingeholt werden. Eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG deckt leider nur die lohnsteuerliche Frage ab.
Eine ziemlich komplette Übersicht zu den Problemen im Falle eines GGFs gibt Kümmerle/Buttler/Keller, Betriebliche Zeitwertkonten, 2006 Rz 120-125. Vielleicht kann Ihnen Fr. Kümmerle, die auch als Beraterin tätig ist, weiterhelfen kathrin,kuemmerle@febs.biz.
Sie können natürlich auch versuchen, den Bescheid offen zu halten, bis zum klärenden BMF-Schreiben oder sich direkt an die zuständige OFD wenden, die ja über die schon länger laufenden Verhandlungen zu einem BMF-Schreiben informiert sind.
Für zukünftige Fälle ist davon abzuraten, ohne Finanzamtsauskunft / BMF-Schreiben zu agieren. Schöne Grüße, Henriette Meissner
Ich hoffe man kann mir hier etwas weiterhelfen. Folgender > Sachverhalt: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (100% > Beteiligung) hat mit seiner GmbH ein Lebensarbeitsgeldkonto > eingerichtet. Er stellt 30% der Tantiemezahlungen in ein > Lebensarbeitsgeldkonto ein, das er bei "Bedarf" entnimmt. Die > Lohnsteuerprüfung wollte zunächst eine vGA annehmen. Hat sich > dann letzendlich dazu entschlossen beim GF einen Lohnzufluss > zu unterstellen. Die Begründung ist mehr als dürftig. Hat > jemand mit diesem Sachverhalt Erfahrung? Bin für jede > Unterstützung dankbar. > > Windige Grüße aus Niederbayern. Hallo Herr Peterander
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Josef Peterander
03.12.07, 21:03 Uhr
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Hallo Frau Meissner, natürlich ist der Bescheid offen. Natürlich wiess ich, dass eine zweigliedrige Auskunft möglich gewesen wäre. Aber da ist eben der Konjunktiv!!!
Nun ist es mal so und ich wollte Unterstützung. Darüber hinaus, was bedeutet denn eine Meinung des BMF?
Ich such nach einer mit dem Grundgesetz konformen Lösung. Ein Unterschied zwischen "Fremdarbeitnehmer" und GF kommt für mich nicht in Frage. Für den "Fremdarbeitnehmer" steht es aber im Gesetzt?
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Richard Böhme
18.12.07, 09:52 Uhr
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Hallo Herr Peterander, da die gesamte Thematik rechtlich noch nicht "ausgerichtet", d.h. von höchsten Gerichten entschieden ist, wäre dies ein klassischer Fall um eine solche Entscheidung zu erzwingen, falls Ihr GGF dafür kämpfen möchte. Die Problematik liegt in diesem Fall durchaus auch in der nicht Vergleichbarkeit der Tantiemen des GGF mit Gehaltsbezügen von Mitarbeitern. Wir verwenden daher für diese Modelle keine Tantiemen, sondern nur regelmäßige Gehaltsteile des GGF. Dadurch konnten wir dieser Problematik, die auch von OFD zu OFD unterschiedlich behandelt wird, bislang entgehen. Mfg Richard Böhme
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Josef Peterander
21.12.07, 10:21 Uhr
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Hallo Herr Böhme,
zunächst danke für Ihre Antwort. Bei dem vorliegenden Sachverhalt wurde aber nicht ausschließlich die Tantieme umgewandelt, sondern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der Prüfer begründet seine Entscheidung mit dem Fehlen einer zwingend erforderlichen, zielgerichteten Vereinbarung. Das hab ich noch nie gehört. Ich kenne nur die klare und eindeutige Vereinabrung im voraus.
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Richard Böhme
21.12.07, 11:30 Uhr
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Hallo Herr Peterander, bevor wir jetzt weiter hin und her schreiben kann ich Ihnen nur Vorschlagen: Faxen oder mailen Sie mir die Vereinbarung zu, damit ich einen Blick darauf werfen kann. Bei GGF besteht die grundsätzliche Problematik, dass die Verwendung ausschließlich zum vorzeitigen Ruhestand geht, da ein GGF ja nicht mal eben frei nehmen kann. Eine Freistellungsphase ist immer mit Abberufung als GF verbunden! Schöne Feiertage Richard Böhme
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Josef Peterander
21.12.07, 11:42 Uhr
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Abberufung wurde selbstverständlich vereinbart. Die Vereinabrungen darf ich aus berufsrechtlichen Gründen natürlich nicht übermitteln. Ich suche nach rechtlichen Hinweisen und Lösungen.
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