e-Zigarette

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01.02.12, 10:46 Uhr von Werner Holzbrecher

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Michael Wrase
23.01.12, 07:50 Uhr
bei mir in der Firma gibt es eine Vereinbarung zum Nichtraucherschutz. Es darf nur in Raucherräumen und außerhalb des Gebäudes geraucht werden. Da die e-Zigarette immer mehr im Kommen ist, wie verhält es sich hiermit: gilt die e-Zigarette als normale Zigarette und fällt somit unter die Vereinbarung oder darf eine e-Zigarette in Büroräume benutzt werden, in denen Rauchverbot besteht?
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Werner Holzbrecher
01.02.12, 10:46 Uhr
Hallo Herr Wrase,

bei uns in der Firma wurde leitungsseitig - und mit Billigung der Personalvertretung - festgestellt, dass das "Dampfen" (also das "Rauchen" der E-Zigaretten) dem hausinternen Verbot der Nutzung elektrischer hitzeerzeugender Geräte (wie Tauchsieder, Kaffeemaschinen usw.) unterliegt.
Mit dieser Begründung (die natürlich etwas konstruiert ist), wurde die Frage umschifft, ob das Dampfen und das Rauchen rechtlich gleichzustellen sind.

Inhaltlich sind wir bei der Entscheidung davon ausgegangen, dass ein Nikotin-Dampfer mit dem Dampf auch geringe Mengen Nikotin ausstößt. Damit liegt eine direkte Gesundheitsgefährdung der "mitdampfenden" Kollegen vor.

Dabei unterstellen wir, dass die Dampfer in aller Regel ihre Geräte mit Nikotin befüllt haben.

Als Nichtraucher, der einen Teil seiner Freizeit mit starken Rauchern verbringt, befürworte ich den Umstieg vom Rauchen aufs Dampfen. Mir geht es dadurch besser, die Kleidung stinkt nicht mehr, das Mitrauchen ist minimiert - und ob die Dampfer nun gesünder leben oder nicht, kann mir egal sein.

Als Nichtraucher in einem rauchfreien Betrieb möchte ich mich jedoch nicht einem erneuten Nikotinkonsum aussetzen, sei er auch noch so gering.

Freundliche Grüße
Werner Holzbrecher



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