Beitragsrechtliche Behandlung - §37b EStG pauschal versteuerte Sachzuwendungen

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16.07.08, 16:00 Uhr von Christa Erler

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Christine Schwarz
28.02.08, 07:36 Uhr
Guten Morgen,

lt. Besprechung der Spitzenverbände am 23./24.04.2007 sind die nach §37b EStG pauschal versteuerten Sachzuwendungen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, d.h. es liegt keine Beitragsfreiheit vor.
Bei eigenen Arbeitnehmer ist die Beitragspflicht ja kein Problem.
Was ist jedoch bei Nichtarbeitnehmern (z.B. Kunden). Lt. §37b Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG liegt eine Arbeitsentgeltzahlung durch Dritte vor. Kann ich daraus ableiten, dass auch bei Geschenken an Nichtarbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge anfallen?
Hat hierzu jemand Erfahrung?
Wie ist das ganze in der Praxis umzusetzen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Schwarz
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Robert Knemeyer
28.02.08, 16:02 Uhr
Hallo Frau Schwarz,

ich habe dazu im Januar eine neue Erläuterung der SV Verbände,
dort wird klargestellt, dass bei Dritten SV Freiheit vorliegt,
also keine berechnet werden muss, sondern nur bei eigenen.

Ich habe den Artikel gerade nicht vorliegen, könnte den aber
raussuchen.

Viele Grüße

Robert Knemeyer
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Christine Schwarz
29.02.08, 07:15 Uhr
Guten Morgen Herr Knemeyer,

das wäre sehr nett, wenn Sie mir dieses Schriftstück zukommen lassen könnten.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Christine Schwarz
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Heinz-Peter Gottwals
02.03.08, 11:00 Uhr
Hallo Herr Knemeyer,
das mit dem Artikel wäre prima. Bei uns herscht das gleiche Problem Wir haben sehr viele Kundenveranstaltungen. Das BMF hat zwar ein BMF-Schreiben für Januar angekündigt (bis Heute nicht geschehen), in dem sollte sogar stehen, dass die SV pauschal erhoben werden kann. Meine letzte Information ist aber leider, dass die SV-Träger sich hier weigern. Ich bin bisher immer nach dem Grundsatz gegangen, der Begünstigte muss sich bei seinem Arbeitgeber melden und ihm mitteilen, dass er etwas erhalten hat. Ein weiteres Problem ist aber, wie komme ich den gesetzlichen Bestimmungen nach in dem ich dem Begünstigten mitteile, dass die Steuer vom Unternehmen getragen wird? Es war ja mal im Gespräch, dass die Privatanschrift des Begünstigten benötigt wird. Hier hat mir das BMF gesagt, es würde genügen, wenn auf irgend einer Art die Information gegeben wird. Hier mal meine Frage, wie machen Sie es in Ihren Unternehmen?
Danke
Gruß Heinz-Peter Gottwals
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Anja Fornacon
04.03.08, 17:18 Uhr
Hallo Frau Schwarz,

bei uns stellte sich das gleiche Problem dar. Hatte es auch beim Online-Forum eingestellt. Die Antwort ließ zu Wünschen übrig.
Die ganze Problematik wurde in den Seminar Unterlagen zum "Personalbüro 2008" erläutert. Es treten beim Lesen aber weitere ungeklärte Fragen auf. (Lohnsteuer Seite 88ff ; Sozialversicherung Seite 145f)

Tatsache ist: Bei Anwendung der Pauschalversteuerung sind Geschenke an Dritte von dem "Schenker" nicht zu verbeitragen, aber der Arbeitgeber des Beschenkten muß die "Bemessungsgrundlage" zum Lohnkonto nehmen und ggf. verbeitragen.
Das heißt für mich in der Praxis, auch wenn unsere Arbeitnehmern Geschenke von "Dritten" erhalten müssen wir unter Umständen darauf Beiträge zahlen. (Wenn die BBG nicht überschritten ist.)
Auch wenn wir das erst durch eine Außenprüfung erfahren!

Hinweis:
Wenn die Pauschalversteuerung vom "Schenker" nicht vorgenommen wurde, kann sie nicht durch den Arbeitgeber des Beschenken vorgenommen werden. (letzter Absatz in Punkt 6.2.2 Reiter Lohnsteuer der Seminarunterlagen)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit etwas helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Damm
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Birgit Mortsiefer
16.05.08, 08:30 Uhr
Ich beschäftige mich auch mit der Problematik hinsichtlich Geschenken an Dritte und der Auswirkung auf die Beitragspflicht. Wenn ich Sie richtig verstehe, müsse der Empfänger, sofern er nicht selbstständig ist, seinem Arbeitgeber eine Info zu dem Geschenk sowie den Wert geben. Haben Sie Infos, ob es hier hinsichtlich der Vorgehensweise Hinweise oder dergleichen gibt?

Gruß

Andreas Müller
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Birgit Mortsiefer
16.05.08, 08:32 Uhr
Hallo Herr Knemeyer,

wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Artikel bezüglich der Beitragsfreiheit bei Geschenken an Dritte nennen oder ggf. sogar zur Verfügung stellen können. Vielen Dank.

Gruß

Andreas Müller
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Birgit Mortsiefer
16.05.08, 08:34 Uhr
Hallo Frau Damm,

Ich beschäftige mich auch mit der Problematik hinsichtlich Geschenken an Dritte und der Auswirkung auf die Beitragspflicht. Wenn ich Sie richtig verstehe, müsse der Empfänger, sofern er nicht selbstständig ist, seinem Arbeitgeber eine Info zu dem Geschenk sowie den Wert geben.
Haben Sie Infos, ob es hier hinsichtlich der Vorgehensweise Hinweise oder dergleichen gibt?

Gruß

Andreas Müller
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S. Gantz
03.06.08, 14:45 Uhr
Hallo Herr Mueller,

mich würde interessieren, ob jemand Erfahrung damit hat, wenn der AG die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bei Zahlungen an Mitarbeiter/innen übernehmen möchte. Hierbei würde ja wieder ein geldwerter Vorteil entstehen.

Danke und Gruß
Sabine Gantz
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Birgit Mortsiefer
03.06.08, 15:07 Uhr
Sehr geehrte Frau Gantz,

ich habe diesbezüglich keine aktuellen Erfahrungen - aber dies ist ein sehr interessanter Punkt.

Gruß
Andreas Müller


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