Abrechnung bei Tod während Ruhephase der Altersteilzeit

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11.02.08, 12:42 Uhr von Stephan Beilhack

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Eckhard Friese
11.02.08, 11:30 Uhr
Hallo NG,
bei uns ist folgender "Störfall" eingetreten. Ein Mitareiter ist in Altersteilzeit (Blockmodell) und mittlerweile in der Freistellungsphase. Nun ist er verstorben und die Witwe hat ja Anspruch auf den Rest. Wie ist das aber abzurechnen? Lohnsteuer nehme ich mal an Normal über die Steuerkarte der Witwe. Aber sie Sozialabgaben? Krankenkasse? RV? AV fällt da überhaupt was an?
Danke und Gruß
Eckhard
P.S. Super, das es so ein Forum gibt.
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Stephan Beilhack
11.02.08, 12:42 Uhr
Hallo Herr Friese,
erstmal viel Spass ;-( mit der Störfallberechnung. Ist eigentlich so mit das schwierigste was Ihnen als Entgeltabrechner so passieren kann.
Wahrscheinlich werden Sie nicht umhin kommen, sich hierzu noch Fachliteratur zu besorgen.

Ganz grober Ablauf der Störfallberechnung.

Als erstes müssen Sie den Mitarbeiter so stellen, als wäre er nie in ATZ gewesen. Diese Werte benötigen Sie für a. die Nachzahlung und für die Wertguthaben.

Anschließend müssen Sie die Wertguthaben und die entsprechenden SV-Lüfte ermitteln (§ 10 Abs. 5 AtG).Diese werden mittels dem sog. Summenfeldermodell gebildet. Je nachdem was dort dann rauskommt ist beitragspflichtig (beim verstorbenen Mitarbeiter) und mit Meldegrund 55 an die Kasse zu melden.

Die Nachzahlung ist dann bei der Witwe steuerpflichtig (als Einmalbezug bzw. über die Fünftelmethode, kommt darauf an wie lange
die ATZ gedauert hat und was günstiger ist)

Tipp: Manche Abrechnungssysteme beherrschen die Störfallabrechnung.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Beilhack



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