Eva Fichte
02.09.10, 08:58 Uhr
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Der Arbeitgeber schließt für seine Arbeitnehmer einen Gruppenvertrag "Krankentagegeldversicherung" ab. Diese kostet monatlich ca. 8 € pro Arbeitnehmer und wird vom Arbeitgeber getragen. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält der Arbeitgeber für den betroffenen Arbeitnehmer Krankentagegeld gezahlt, dass er an den Arbeitnehmer auszahlt. Wie wird dieser Fall behandelt? Sind die mtl. Beiträge des Arbeitgebers als pflichtiger Arbeitslohn zu sehen? Oder sind die Leistungen dann steuer- und sozialversicherungspflichtig, der Beitrag aber frei? Oder unterliegt die Krankentagegeldzahlung dann in der ESt-Erklärung nur dem Progressionsvorbehalt? Hatte jemand schon diesen Fall? Viele Grüße
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Robert Knemeyer
05.09.10, 13:41 Uhr
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Hallo Frau Fichte,
ich habe dies noch nicht als einzelne Lösung gesehen, sondern nur in Kombination mit Gruppenunfallversicherung. Bei dieser kommt es ja darauf an, ob der Mitarbeiter direkt Anspruch erwirbt gegen die Versicherung oder nicht. Ich würde also erstmal bei der Krankentagegeld Versicherung das gleiche Vorgehen vornehmen, wie es bei der Unfallversicherung gemacht wird.
Viele Grüße
Robert Knemeyer
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