Elisabeth Ritter
29.07.10, 18:30 Uhr
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Für eine Mitarbeiterin die regelmässig, monatlich steuerfreie Zuschläge für Nacht-und Sonntagsarbeit erhält, muss ich eine Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld ausstellen. In diesem Formular wird nach dem laufenden steuerpflichtigen Einkommen, als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld gefragt. Bleiben die steuerfreien Zuschläge bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt? Für eine Antwort und Hinweis (evtl. auf den entsprechenden Gesetzestext) bedanke ich mich recht herzlich. Lieben Gruß
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Robert Knemeyer
30.07.10, 09:38 Uhr
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Hallo Frau Ritter,
es ist schon genau so, wie Sie es beschrieben haben. Das steht im §2 BEEG und dort wird dann Bezug auf § 2 ESTG genommen. Die Zuschläge sind aber in § 3 geregelt. Hier liegt es daran, dass diese Zuschläge an diese Arbeitszeit gekoppelt sind und dann so ja nicht mehr gezahlt werden können. Wahrscheinlich auch, weil der Staat dazu bisher keine Einnahmen erhalten hat, die er jetzt wieder ausgeben könnte ;-)
Viele Grüße
Robert Knemeyer
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Elisabeth Ritter
03.08.10, 09:47 Uhr
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Herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
Mit freundlichem Gruß E. Ritter
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Elisabeth Ritter
03.08.10, 09:48 Uhr
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Herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
Mit freundlichem Gruß E. Ritter
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