Leandra Biber
26.07.10, 12:06 Uhr
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Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ein Arbeitgeber möchte mit einem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung vereinbaren.
Gleichzeitig soll der bestehende Arbeitsvertrag um eine Klausel bzgl. Erfindungen ergänzt werden, da der Mitarbeiter technischer Leiter ist, zukünftig mehr Verantwortung tragen wird und sehr viel technisches Know-How besitzt, dass allein dem Unternehmen dienen bzw. im Unternehmen bleiben soll.
Wie kann der Arbeitgeber dies vertraglich "sauber" vereinbaren? Durch eine Ergänzungsvereinbarung?
Vielen Dank vorab für Ihre Antworten und mit freundlichen Grüßen
Leandra Biber
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Robert Knemeyer
27.07.10, 13:25 Uhr
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Hallo Frau Biber,
bei vielen Arbeitsverträgen ist dies bereits grundsätzlich Bestandteil. In so weit sollte es auch kein Problem sein, dies nachträglich zu vereinbaren, wenn der Arbeitsvertrag dies bislang so nicht vorsieht. Zumal Sie ja den Vertrag jetzt ohnehin neu machen.
Viele Grüße
Robert Knemeyer
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Leandra Biber
29.07.10, 13:36 Uhr
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Hallo Herr Knemeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Nach erneutem Blick in den Arbeitsvertrag hat sich die Frage nach dem Punkt "Erfindungen" geklärt, da sie doch in dem Umfang ausreichend ist, wie sie bereits besteht.
Wie könnte man als Arbeitgeber nun eine Gehaltserhöhung wirksam vereinbaren? Der Arbeitsvertrag wird ja nicht zu Ungusten des Arbeitnehmers geändert. Reicht von daher eine Ergänzung mit Bezug auf den bestehenden Arbeitsvertrag, dass mit Wirkung zum dd.mm.yy auf unbestimmte Zeit das neue monatliche Gehalt gezahlt wird und die übrigen Teile des bestehenden Vertrages weiterhin gelten sollen?
Mir geht es letztlich einfach um den Wortlaut/ die Gestaltung einer solchen Vereinbarung.
Um weitere Antworten wäre ich sehr dankbar, freundliche Grüße
Leandra Biber
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Robert Knemeyer
30.07.10, 09:28 Uhr
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Hallo Frau Biber,
Sie haben alles richtig beschrieben.
Das könnte dann so aussehen:
Mit Wirkung zum 01.04.2010 wird die Änderung des folgenden § vereinbart: § 2 Vergütung 1. Der Mitarbeiter erhält ein Jahresgehalt in Höhe von 50.000 € Alle anderen Vertragsbestandteile bleiben unverändert.
Viele Grüße
Robert Knemeyer
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