Norbert Glaser
19.03.10, 12:10 Uhr
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Hallo,
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind nicht dem sozialversich-erungspflichtigen Arbeitsent-gelt zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeiter-geld 80 % des Unterschieds-betrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nicht übersteigen.(§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SvEV).
Sehe ich das richtig, dass ein solcher Zuschuss dann auchnicht zum Istentgelt gehört?
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Norman von Lienen
19.03.10, 12:33 Uhr
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Richtig! :)
Genau informieren können Sie sich unter http://www.kurzarbeit-aktuell.de/istentgelt
Mit freundlichem Gruß aus Ottobrunn, Norman von Lienen
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