Kurzarbeit - Istentgelt

Suche:     
 
 
  •  
  •  




Autor
Antworten 1
Letzte Antwort:
19.03.10, 12:33 Uhr von Norman von Lienen

Foto


Norbert Glaser
19.03.10, 12:10 Uhr
Hallo,

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind nicht dem sozialversich-erungspflichtigen Arbeitsent-gelt zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeiter-geld 80 % des Unterschieds-betrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nicht übersteigen.(§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SvEV).

Sehe ich das richtig, dass ein solcher Zuschuss dann auchnicht zum Istentgelt gehört?
Foto


Norman von Lienen
19.03.10, 12:33 Uhr
Richtig! :)

Genau informieren können Sie sich unter http://www.kurzarbeit-aktuell.de/istentgelt

Mit freundlichem Gruß aus Ottobrunn,
Norman von Lienen



topRightCorner
bottomLeftCorner bottomRightCorner