Gabriele Wahlhäuser
18.03.10, 15:34 Uhr
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Guten Tag,
wir haben eine neue MA und möchten dieser die Umzugkosten erstatten. Dies ist grundsätzliche ja möglich, da Sie ja beruflich bedingt nach Kassel (Firmensitz unseres Unternehmens) ziehen musste. Gleichzeitig erstatten wir Ihr auch die Miete für die alte Wohnung. Jetzt meine Frage: Ich lese immer wieder von der pauschalen Höhe die man nur Lohnsteuer- und versicherungsfrei erstatten kann Bundesumzugsgesetz). Die MA reichte uns eine Rechnung ausgestellt auf unser Unternehmen in Höhe von 1250,00 inkl. VST ein. Können wir den gesamten Betrag LSt- und SVfrei erstatten? Hinzu käme noch die Miete für einen Monat?
herzlichen Dank Gabriele Wahlhäuser
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