Zurück in die PKV bei überschreiten der BMG?

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Letzte Antwort:
12.03.10, 10:10 Uhr von Norman von Lienen

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Jürgen Klingen
12.03.10, 09:01 Uhr
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ein Mitarbeiter war bis 2008 privat krankenversichert. Da er bei Prüfung der Versicherungspflicht in 01/2009 die Versicherungspflichtgrenze unterschritt, wurde er wieder KV-Pflichtig und wechselte wieder in die GKV, was auch so vom AN gewollt war.
Nun erhält der Mitarbeiter im März 2010 eine einmalige Sonderzahlung (mit der in 01/2009 keiner gerechnet hat). Durch Anwendung der Märzklausel erhöht sich nun das KV-Brutto von 2009 und überschreitet nun doch wieder Versicherungspflichtgrenze. In 2010 liegt der AN auch über der Versicherungspflichtgrenze. Hat das tatsächliche KV-Brutto 2009 noch Auswirkung auf die Frage PKV oder GKV?
Viele Grüße
Jürgen Klingen
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Norman von Lienen
12.03.10, 10:10 Uhr
Hallo Herr Klingen,

meines Wissens erlischt die Versicherungspflicht erst zum Ende des laufenden Jahres, wenn ein Mitarbeiter durch z.B. eine Gehaltserhöhung während des Jahres die JAEG überschreitet.
Anders sähe es aus, wenn er den Arbeitgeber wechselt und danach das Gesamtjahreseinkommen über der JAEG liegt. Dann endet die Pflichtversicherung automatisch beim Ausscheiden vom ehemaligen Arbeitgeber.

Die beste Antwort bekommen Sie sicherlich durch einen Anruf bei einer Krankenkasse Ihres Vertrauens und würde auch mich sehr interessieren.

Mit freundlichem Gruß,
Norman von Lienen



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