Gabriele Wahlhäuser
09.03.10, 16:51 Uhr
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Guten Tag,
bei uns taucht die Frage auf, ob es sich bei einer Anmeldung zu einem Internetforum (es entsteht eine Jahresgebühr wg Premiumanmeldung Xing), dass ja auch privaten Charakter und Nutzen haben kann, um einen geldwerten Vorteil handelt, der wiederum versteuert werden muss. Hat jemand Erfahrung bei Zahlung von solchen Beiträgen. Die Rechnung läuft auf die Firmenadresse.
Liebe Grüße Gabriele Wahlhäuser
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Norman von Lienen
09.03.10, 17:16 Uhr
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Hallo Frau Wahlhäuser,
bei Fortbildungen ist es doch z.B. so, dass sie nicht als geldwerte Vorteile gelten, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
Zu Anmeldungen in Internetforen habe ich keine Erfahrung, würde dies aber damit gleichsetzen und auch so argumentieren: wenn der Mitarbeiter im überwiegenden betrieblichen Interesse in dem Internetforum angemeldet ist, sollte kein geldwerter Vorteil vorliegen.
Mit freundlichem Gruß, Norman von Lienen
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Gabriele Wahlhäuser
10.03.10, 15:56 Uhr
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Guten Tag Herr Lienen,
wie kann aber die Firma kontrollieren, dass dieses Forum hauptsächlich im betrieblichen Interesse genutzt wird? Als Beispiel: Ich kann meinem MA seine private Bahncard lohnsteuerkostenfrei erstatten, wenn dieser nachweisen kann, dass er durch den Einsatz seiner Bahncard der Firma mindestens den Betrag in Höhe der Bahncard gespart hat. Aber bei so einem Mitgliedsbeitrag ist das nicht messbar. Oder reicht es aus, wenn man sich eine Rechnung auf die Firma ausstellen lässt. Dann wäre dies doch sicher damit erledigt. Obwohl das auch nicht unbedingst so sein muss. Wir haben einen Parkplatz in einem Parkhaus gemietet. Eine Mitarbeiterin (Leitende Angestellte) parkt dort ihren Privat PKW. Dies ist auch im überwiegend betrieblichen Interesse. Doch zweifelte dies der Lohnsteuerprüfer an und wollte wissen , ob dieser Parkplatz auch von anderen genutzt werden kann. Wenn dies nämlich nicht der Fall wäre, müssten wir den mtl. Mietbetrag bei der Mitarbeiterin als geldwerten Vorteil/Sachbezug versteuern.
Es ist also sehr kompliziert. Viele Grüße Gabriele Wahlhäuser
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Gabriele Wahlhäuser
10.03.10, 15:56 Uhr
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Guten Tag Herr Lienen,
wie kann aber die Firma kontrollieren, dass dieses Forum hauptsächlich im betrieblichen Interesse genutzt wird? Als Beispiel: Ich kann meinem MA seine private Bahncard lohnsteuerkostenfrei erstatten, wenn dieser nachweisen kann, dass er durch den Einsatz seiner Bahncard der Firma mindestens den Betrag in Höhe der Bahncard gespart hat. Aber bei so einem Mitgliedsbeitrag ist das nicht messbar. Oder reicht es aus, wenn man sich eine Rechnung auf die Firma ausstellen lässt. Dann wäre dies doch sicher damit erledigt. Obwohl das auch nicht unbedingst so sein muss. Wir haben einen Parkplatz in einem Parkhaus gemietet. Eine Mitarbeiterin (Leitende Angestellte) parkt dort ihren Privat PKW. Dies ist auch im überwiegend betrieblichen Interesse. Doch zweifelte dies der Lohnsteuerprüfer an und wollte wissen , ob dieser Parkplatz auch von anderen genutzt werden kann. Wenn dies nämlich nicht der Fall wäre, müssten wir den mtl. Mietbetrag bei der Mitarbeiterin als geldwerten Vorteil/Sachbezug versteuern.
Es ist also sehr kompliziert. Viele Grüße Gabriele Wahlhäuser
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Norman von Lienen
12.03.10, 10:17 Uhr
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Hallo Frau Wahlhäuser,
das ist in der Tat ein komplizierter Fall. Vor allem, da ja von Situation (Bahncard) zu Situation (Parkplatz) unterschiedliche Regeln existieren. Ich kann Ihnen einen Tipp geben, was ich an Ihrer Stelle täte, solange hier keine verbindliche Antwort gegeben werden kann: rufen Sie doch einfach mal Ihr zuständiges Finanzamt an und stellen Sie die Frage dort. Meistens gibt es eine Antwort, die einem weiterhilft. (Die Lösung dieses Problems interessiert mich übrigens auch sehr!)
Mit freundlichem Gruß und ein schönes Wochenende, Norman von Lienen
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Gabriele Wahlhäuser
12.03.10, 12:35 Uhr
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Guten Tag Herr Lienen,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde die Frage bei Gelegenheit an das Finanzamt stellen und Ihnen gerne die Antwort schreiben.
Ein schönes Wochenende Gabriele Wahlhäuser
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Gabriele Wahlhäuser
12.03.10, 12:35 Uhr
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Guten Tag Herr Lienen,
vielen Dank für die Antwort. Ich werde die Frage bei Gelegenheit an das Finanzamt stellen und Ihnen gerne die Antwort schreiben.
Ein schönes Wochenende Gabriele Wahlhäuser
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