Reisekosten bei Betriebsfeiern

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08.03.10, 12:10 Uhr von Bernd Hoven

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Sabine Haim
04.02.10, 11:32 Uhr
Hallo zusammen,

wenn die Geschäftsführung zu einer Betriebsfeier einlädt, müssen die Kosten für die An- und Abreise vom Arbeitnehmer selbst getragen werden? (z.B. Bahntickets, Parkhaus,...) Wird hierbei unterschieden zwischen Arbeitnehmern die ihren Wohnort in unmittelbarer Nähe haben und AN die z.B. aus einem anderen Bundesland anreisen?

Ich habe hierzu im Internet leider keine Informationen gefunden.

Danke
Sabine Haim
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Bernd Hoven
08.03.10, 12:10 Uhr
Hallo Frau Haim,

ja, die Unterscheidung macht einen Sinn. In 19.5 Abs. 6 der Lohnsteuer-Richtlinie steht, dass für AN die Tätigkeit nicht am Betriebssitz durchführen, Reisekosten steuerfrei erstattet werden können. Praktisch bedeutet dies, dass die Reisekosten der am Betriebssitz tätigen AN der Betriebsveranstaltung zugerechnet werden müssen, mit der Folge, dass die gesamte Betriebsveranstaltung steuerfplichtig werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Hoven
Geschäftsführer

berndhoven@wshoven.de

Tel. 02161/54880-15
Fax 02161/54880-20

WSH Wirtschaftsseminare Hoven GmbH
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41061 Mönchengladbach
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Sitz der Gesellschaft ist Mönchengladbach
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Geschäftsführer Bernd Hoven



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