Elke Zühlke
04.02.10, 11:29 Uhr
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Es stellt sich die Frage, ob eine Abtretung nach Insolvenzeröffnung wirksam ist oder nicht.
Der Sachverhalt: Das Insolvenzverfahren wurde am 30.09.2009 eröffnet. Am 09.10.2009 erhielten wir ein Schreiben, dass die Ansprüche auf Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers abgetreten wurden. Die Abtretungserklärung datiert vom 13.03.2009.
Ich bin der Meinung, dass die Abtretung unwirksam ist. Zitat aus meinen Schulungsunterlagen: "Lediglich eine andere zuvor offen gelegte wirksame Abtretung eines Gläubigers behält ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch zwei Jahre ihre Wirkung." Und offen gelegt wurde die Abtretung ja erst am 09.10.2009.
Der Anwalt bezieht sich allerdings auf § 114 Abs. 1 InsO.
Wer hat Recht? Gilt nun der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses = Datum der Abtretungserklärung oder doch das Datum der Offenlegung.
Im voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Robert Knemeyer
06.02.10, 21:10 Uhr
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Hallo Frau Zühlke,
ich nehme mal an, dass es sich um einen Mitarbeiter handelt, den Sie abrechnen. Dann habe ich 2 Anmerkungen dazu:
1) wir haben in unseren Verträge einen §, wonach eine Abtretung der Zustimmung des AG bedarf. In so weit würden wir dies dann einfach ablehnen. Ich vermute, dass dies auch so möglich ist, wenn es nicht extra im Vertrag steht.
2) wenn der Mitarbeiter jetzt privat Insolvenz angemeldet hat, dann wird er ja ohnehin bis auf das min. gepfändet. Deswegen müßten dann jetzt die Abtretung ohnehin hinten anstehen bzw. sich beim Insolvenzverwalter melden, um noch Geld zu bekommen. Bei Ihnen dürfte in den nächsten 6 Jahren dazu nichts mehr zu machen sein.
Viele Grüße
Robert Knemeyer
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