Bettina Strewe
27.01.10, 08:09 Uhr
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Hallo,
ich habe eine Frage in Bezug auf das Ende einer Elternzeit. Der Fall stellt sich wie folgt dar: die Elternzeit einer Mitarbeiterin für das 1. Kind endet am 10.01.2010 (Übertragung von 12 Monaten wurde genehmigt, aber nicht in Anspruch genommen). Das 2.Kind ist am 11.12.2009 geboren. Im Anschluss an die Elternzeit vom 1. Kind bis 05.02.2010 befindet sich die Mitarbeiterin in Mutterschutz. Fristgerecht wurde für das 2. Kind Elternzeit (2 Jahre) beantragt. Ist es nun richtig, dass die Elternzeit für das 2. Kind am 10.01.2012 endet und sich somit an die Elternzeit für das 1. Kind anschließt?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
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Heinz-Peter Gottwals
29.01.10, 09:04 Uhr
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Hallo, die Elternzeit des zweiten Kindes beginnt am 11.12.09 und endet am 10.12.11. (wenn nur zwei Jahre in Anspruch genommen werden sollen). Die Elternzeit des ersten Kindes endet mit der Geburt des zweiten Kindes. Wenn für das erste Kind drei Jahre Elternzeit beantragt wurde, kann das dritte Jahr bzw. der Rest davon wenn dies bereits angebrochen ist,im Anschluss an die Elternzeit des zweiten Kindes genommen werden. Gruß Heinz-Peter Gottwals
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Michael Posthaus
02.02.10, 11:15 Uhr
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Die Antwort von Herrn Gottwals kann ich nicht nachvollziehen. Durch die Geburt des zweiten Kindes wird die beantragte und bewilligte Elternzeit für das erste Kind nicht beendet. Die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz berechtigen gemäß § 16 Absatz 3 BEEG ausdrücklich nicht zur vorzeitigen Beendigung. Die Eltern können daher frühestens nach Ablauf der Schutzfristen nach dem MuSchG eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit für das erste Kind verlangen, die der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann. Ob die vorzeitige Beendigung zulässig ist, um statt dessen zeitgleich Elternzeit für das zweite Kind zu beantragen, kann ich jetzt nicht sagen. Aber welchen sinn sollte das machen ?
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Sebastian Trabhardt
02.02.10, 13:20 Uhr
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Hallo Frau Strewe,
der Mutterschutz für das 2. Kind endet am 4.2.2010. Im Anschluss daran beginnt am 5.2.2010 die Elternzeit. Die Elternzeit endet am 9.12.2011, wenn nur 2 Jahre in Anspruch genommen werden. Die Zeit der 8wöchigen Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet.
Durch die Geburt des 2. Kindes kommt es somit zu einer Überschneidung mit der Elternzeit des ersten Kindes. Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jedes Kinde getrennt, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden (§ 15 Abs. 2 Satz 3 BEEG). Somit verkürzt sich die Elternzeit für das erste Kind nicht, es verlängert sich aber auch nicht die Elternzeit für das zweite Kind.
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Sebastian Trabhardt
02.02.10, 13:24 Uhr
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Da hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: Die Elternzeit des 2. Kindes endet am 10.12.2011, einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes (wenn für 2 Jahre beantragt wurde).
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Heinz-Peter Gottwals
03.02.10, 07:03 Uhr
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Hallo Herr Trabhardt, es ist natürlich richtig, dass die Elternzeit im vorliegenden Fall bei zwei Jahren am 09.12.2011 endet. Aber nach Rechtssprechnung des BAG kann bei der ersten Elternzeit das 3. Jahr abgebrochen werden und die Restzeit am Ende der zweiten Elternzeit angehängt werden. Gruß Heinz-Peter Gottwals
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Heinz-Peter Gottwals
03.02.10, 07:07 Uhr
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Hallo, man soll morgens um diese Uhrzeit nichts schreiben. Im vorliegenden Fall endet atürlich die Elternzeit des zweiten Kindes am 10.12.2011.
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Heinz-Peter Gottwals
03.02.10, 09:07 Uhr
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Hallo, noch ein Nachtrag: BAG Entscheidung vom 21.04.09 9AZR391/08
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Gaby Fruehwald
04.02.10, 10:21 Uhr
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Guten Tag,
zum Sachverhalt bzw. zu den geposteten Antworten habe ich eine Ergänzung:
Lt. Sachverhalt von Frau Strewe endete die Elternzeit für das 1. Kind am 10.01.10. Da Kind 2 am 09.12.09 geboren ist (also noch während der ersten Elternzeit), müsste sich doch die Elternzeit für Kind 2 an die erste Elternzeit anschließen, da die Geburt eines weiteren Kindes eine bereits bewilligte Elternzeit nicht vorzeitig und nicht automatisch beendet. Lt. Sachverhalt wurde auch keine vorzeitige Beendigung beantragt. Lt. den geposteten Antworten befindet sich die Mitarbeiterin somit ab 11.01.10 (Ende Elternzeit) bis 04.02.10 noch im Mutterschutz (AG wird für diese Restzeit des Mutterschutzes auch AG-Zuschuss-pflichtig)und die Elternzeit für das zweite Kind beginnt im Anschluss.
Da die erste Elternzeit nicht zur Inanspruchnahme des vollen Mutterschutzes ab Geburt vorzeitig beendet wird, müsste sich doch die Elternzeit für das zweite Kind an die erste anschließen - also ab 11.01.10 (bzw. 05.02.10 nach verbleibendem Mutterschutz) bis 10.01.12 bzw. 10.01.13 bei Übertragung von 1 Monat über den 3. Geburtstag des zweiten Kindes).
Ist dies richtig?
Vielen Dank für Ihre ergänzenden Antworten.
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Gaby Fruehwald
04.02.10, 10:22 Uhr
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Guten Tag,
zum Sachverhalt bzw. zu den geposteten Antworten habe ich eine Ergänzung:
Lt. Sachverhalt von Frau Strewe endete die Elternzeit für das 1. Kind am 10.01.10. Da Kind 2 am 09.12.09 geboren ist (also noch während der ersten Elternzeit), müsste sich doch die Elternzeit für Kind 2 an die erste Elternzeit anschließen, da die Geburt eines weiteren Kindes eine bereits bewilligte Elternzeit nicht vorzeitig und nicht automatisch beendet. Lt. Sachverhalt wurde auch keine vorzeitige Beendigung beantragt. Lt. den geposteten Antworten befindet sich die Mitarbeiterin somit ab 11.01.10 (Ende Elternzeit) bis 04.02.10 noch im Mutterschutz (AG wird für diese Restzeit des Mutterschutzes auch AG-Zuschuss-pflichtig)und die Elternzeit für das zweite Kind beginnt im Anschluss.
Da die erste Elternzeit nicht zur Inanspruchnahme des vollen Mutterschutzes ab Geburt vorzeitig beendet wird, müsste sich doch die Elternzeit für das zweite Kind an die erste anschließen - also ab 11.01.10 (bzw. 05.02.10 nach verbleibendem Mutterschutz) bis 10.01.12 bzw. 10.01.13 bei Übertragung von 1 Monat über den 3. Geburtstag des zweiten Kindes).
Ist dies richtig?
Vielen Dank für Ihre ergänzenden Antworten.
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