Märzklausel und Lohnsteuerbescheinigung

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12.03.10, 10:22 Uhr von Norman von Lienen

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Norman von Lienen
18.01.10, 14:59 Uhr
Hallo,

es ist gerade eine Frage aufgetaucht, bei der wir uns intern uneinig sind:

Ein Arbeitnehmer erhält im Januar 2010 einen Einmalbezug, der aufgrund der Märzklausel der SV im Dezember 2009 zugeordnet wird. Wie sieht es jetzt auf der Lohnsteuerkarte 2010 aus? Wird der SV-Anteil dort für den Arbeitnehmer in den entsprechenden Zeilen ausgewiesen oder nicht?
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Robert Knemeyer
21.01.10, 18:29 Uhr
Hallo Herr von Lienen,

vom logischen Standpunkt aus, müßte das so sein, weil ja die Beiträge jetzt steuerreduzierend wirken. Ich werde mal darauf achten, was unser Programm an der Stelle macht, weil auf der anderen Seite müßten dann ja alle Bescheinigungen, die bis Ende Februar übermittelt werden müssen, bei Einmalzahlung im März wieder korrigiert werden.

Viele Grüße

Robert Knemeyer
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Norman von Lienen
12.03.10, 10:22 Uhr
Es ist schon ein wenig her, aber trotzdem möchte ich hier die Lösung des Problems verraten.

Der SV-Beitrag wird in der Lohnsteuerbescheinigung von 2010 aufgeführt. In der Lohnsteuerbescheinigung gilt - wie bei der Steuer üblich - das Zuflussprinzip.

Mit freundlichem Gruß,
Norman von Lienen



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