Kaba

Überblick: Rechtliche Voraussetzungen

Für viele Arbeitnehmer ist der tägliche Gang zum Karten-Terminal Normalität. Sie gelangen über eine Zutrittskontrolle auf das Betriebsgelände. Doch was müssen Unternehmen beachten, wenn Sie die Kontrolle erst einführen und was geschieht mit den Daten, die dabei erhoben werden?

Zutrittskontrollen werden in Unternehmen in unterschiedlicher Ausgestaltung durchgeführt. Üblich sind insbesondere Werksausweise sowie allgemein Tor- und Einlasskontrollen für den gesamten Betrieb. Auch auf einen besonders sensiblen Betriebsteil beschränkte Kontrollen haben sich bewährt.  Als Beweggründe kommen vor allem die Arbeitssicherheit, die Lagerung wertvoller Betriebsmittel, datenschutzrechtlich zwingend gebotene Vorgaben oder der Verdacht von Straftaten durch Mitarbeiter in Betracht.

Allerdings unterliegen derartige Einlassprüfungen rechtlichen Grenzen. Grundsätzlich können Unternehmen zwar frei bestimmen, wie und unter welchen Voraussetzungen sie Zutrittskontrollen im Betrieb durchführen. Ausgangspunkt ist § 106 Satz 2 Gewerbeordnung, wonach der Arbeitgeber nach billigem Ermessen die Ordnung und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb bestimmen kann. Jedoch muss er bei der Ausübung seines Ermessens insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Datenschutz im Blick haben.

Das Top-Thema klärt über diese beiden rechtlichen Voraussetzungen in den folgenden Kapiteln auf.

Autoren:

Dr. Frank Weberndörfer, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Norton Rose Fulbright, Hamburg.

Philipp Raben, Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bei Norton Rose Fulbright, Hamburg.