Arbeitsschutz: Streit um Arbeitsstättenverordnung

Eigentlich waren die Novellierungen zur Arbeitsstättenverordnung so gut wie ausgemacht. Kurz vor der abschließenden Kabinettssitzung in der kommenden Woche keimt jedoch Streit auf in der Koalition. Und auch Arbeitgeber befürchten einen Schildbürgerstreich durch neue bürokratische Pflichten.

Die neue Arbeitsstättenverordnung soll voraussichtlich zum 1. März 2015 in Kraft treten. Die Änderungen zielen darauf ab, "durch eine präzisere Terminologie und durch Klarstellungen Rechtssicherheit zu schaffen und die Arbeitsstättenverordnung gleichzeitig zu aktualisieren", wie es in der Begründung der Änderungsverordnung heißt. Zudem sollen Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung integriert und damit überschneidende Regelungen aufgelöst werden.

Neu ist künftig auch, dass einige Vorschriften der Verordnung wieder auf Telearbeitsplätze anzuwenden sind und dass Arbeitgeber grundsätzlich für Tageslicht am Arbeitsplatz zu sorgen haben – wobei Ausnahmen möglich sind. Die Begründung: "Natürliches Tageslicht nimmt bei der Beleuchtung von Arbeitsräumen einen sehr hohen Stellenwert ein. In Verbindung mit einer ungehinderten Sichtverbindung nach außen wirkt sich das Tageslicht positiv auf die physische Gesundheit (zum Beispiel Hormonhaushalt) sowie auf die psychische Gesundheit (zum Beispiel Motivation, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit) der Beschäftigten bei der Arbeit aus.

BDA: Zunehmender bürokratischer Aufwand

Die Verordnung sollte dem Vernehmen nach kommende Woche abschließend das Kabinett passieren. Doch nun gibt es doch noch Streit und vor allem harsche Kritik von den Arbeitgebern. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte unter anderem zu dem Entwurf: "Man glaubt, in Absurdistan zu sein.“ Er forderte, das Regelwerk im letzten Moment noch zu stoppen – alles andere sei ein reiner Schildbürgerstreich. Kramer bat die Bundesarbeitsministerin in einem Schreiben, dem Entwurf ihres eigenen Hauses im Bundeskabinett nicht zuzustimmen.

Öffentlich kritisierte der Arbeitgeberpräsident des Weiteren, dass Firmen künftig unter anderem Telearbeitsplätze bei Mitarbeitern zu Hause kontrollieren sollten. Auch in Archiven und anderen wenig genutzten Räumen würden alle Vorgaben zu Beleuchtung und Temperatur gelten. Nicht erkannt habe die Politik den bürokratischen Aufwand hinter den harmlos klingenden von Beamten gemachten Paragrafen.

In der Folge hatten auch Unionspolitiker gegen die Pläne protestiert. So kündigte CDU-Generalsekretär Peter Tauber aber an, dass "eine Umsetzung nur dann möglich sein wird, wenn das nicht zu einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand führt". Man sei im Gespräch.

Nahles wehrt sich gegen Absurdistan-Vorwürfe

Die Arbeitsministerin Andrea Nahles hat die Kritik von Ingo Kramer ungewöhnlich scharf zurückgewiesen. "Über Ihre Kritik und Ihre Äußerungen (...) bin ich sehr verärgert", schrieb Nahles an den Arbeitgeberpräsident in einem Vier-Seiten-Brief, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin vorlag. Wesentliche Sachverhalte des Entwurfs zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung würden falsch dargestellt. Kramer wolle die Politik des Bundesarbeitsministeriums in Misskredit bringen, schrieb Nahles. "Ich sehe dies als einen Angriff auf meine Person und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ministeriums, die mit großem Engagement und hoher Sachkenntnis tätig sind."

Zudem verwies Nahles darauf, dass die Änderungen seit 2012 diskutiert würden. Ein Expertengremium - der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) - habe entscheidende Hinweise gegeben. Kramers Arbeitgeberverband BDA sei im ASTA maßgeblich vertreten.

Neue Anforderungen oder nicht?

Auch inhaltlich lässt Nahles die Kritik nicht gelten. So gebe es für Telearbeitsplätze schon Vorschriften eines Gesetzes und einer anderen Verordnung. Die Neuregelung vereinfache die Lage und berücksichtige Arbeitgeberinteressen. An Kramer schrieb Nahles, dass dies in seinem Haus wohl "nicht richtig erkannt und bewertet" wurde.

Der ASTA-Vorsitzende Ernst-Friedrich Pernack bestätigte Nahles' Darstellung. Demnach waren auch die nun gegen den Entwurf Sturm laufenden Arbeitgeber an der Verordnung stets beteiligt. Massive Ablehnung habe es in dem Gremium nie gegeben, sagte Pernack der dpa. "Die neue Arbeitsstättenverordnung enthält grundsätzlich keine neuen Anforderungen. Dies gilt auch für Telearbeitsplätze."

dpa
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