Kurzbeschreibung

Ein Arbeitsvertragsmuster für außertariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Muster-Arbeitsvertrag (B 6 außen)

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch

......................... (Arbeitgeber)

und

Frau/Herrn ......................... (Beschäftigte/r)

wird folgender

A r b e i t s v e r t r a g

geschlossen:

§ 1

Frau/Herr .................... wird ab ............... als Vollbeschäftigte(r) eingestellt.

§ 2

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich der besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD BT-V) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) gemäß dessen § 1 Abs. 2. Die Vorschriften des § 3 Abs. 3 und der §§ 6 bis 10, 15 bis 20, 30 TVöD und des § 44 TVöD BT-V finden keine Anwendung. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Regelungen für das Tarifgebiet Ost.

§ 3

(1) Frau/Herr .................... erhält ein außertarifliches Entgelt in Höhe der jeweiligen Dienstbezüge eines Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B6 Bundesbesoldungsordnung (BBesO).

(2) Für die Arbeitszeit, die Reise- und Umzugskosten, das Trennungsgeld sowie für die Übernahme und Ausübung von Nebentätigkeiten finden die für Bundesbeamte der Besoldungsgruppe B 6 BBesO geltenden Regelungen entsprechende Anwendung. Künftige Änderungen der für den Inhalt dieses Vertrages maßgebenden beamten- und besoldungsrechtlichen Regelungen sind sinngemäß zu berücksichtigen.

(3) Mehrarbeit und Überstunden sind durch das Entgelt abgegolten.

§ 4

(1) Dieser Vertrag ist befristet bis zum ...............[1]. Der Zeitraum der Befristung dient der Erprobung der/des Beschäftigten. Während der Erprobungszeit kann dieser Vertrag ordentlich gekündigt werden.

(2) Nach erfolgreichem Ablauf der Erprobungszeit soll ein Arbeitsvertrag mit dem vorstehenden Inhalt einschließlich § 5 ohne die Befristung nach § 4 Abs. 1 geschlossen werden.

§ 5

(1) Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:

  [ ] .........................

(2) Die Nebenabrede kann mit einer Frist

  [ ] von zwei Wochen zum Monatsschluss
 

[ ] von ............... zum ...............

schriftlich gekündigt werden.

(3) Die Vereinbarung von Nebenabreden bedarf der Schriftform (§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD).

§ 6

Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrages.

...................., den ....................  

....................

(für den Arbeitgeber)

....................

(Beschäftigte/r)
[1] In der Regel zwei Jahre (entsprechend § 24 Bundesbeamtengesetz).

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