Kurzbeschreibung

Die einstweilige Verfügung ist zulässiges Rechtsmittel, wenn Eilbedürftigkeit besteht. Das nachfolgende Beispiel ist ganz bewusst nicht als allgemeines Muster formuliert, um die Notwendigkeit konkreter Sachanträge zu verdeutlichen. Es findet für den Bereich der VKA Anwendung.

Einstweilige Verfügung (Beispiel)

Das nachfolgende Beispiel ist ganz bewusst nicht als allgemeines Muster formuliert, um die Notwendigkeit konkreter Sachanträge zu verdeutlichen (Einstweilige Verfügung)

An das

Arbeitsgericht

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

..............................

 

Der ............... betroffene Arbeitgeber ............... Adresse .........................

..................................................

gesetzlich vertreten durch (gesetzlicher Vertreter der Einrichtung)

Prozessbevollmächtigte: Kommunaler Arbeitgeberverband ............... (Adresse) .........................

- Antragsteller/in -

gegen

die Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di),

vertreten durch den Vorsitzenden des Bundesvorstandes, ......................... (Name),

und das Mitglied des Bundesvorstandes; ......................... (Name),

Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin,

- Antragsgegnerin zu 1 -

die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),

vertreten durch den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Vorstandes, ......................... (Name),

Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a.M.,

- Antragsgegnerin zu 2 -

Im Wege der einstweiligen Verfügung stellen wir der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, teilweise unter größtmöglicher Abkürzung der Ladungsfristen, folgende

Anträge:

  1. Den Antragsgegnerinnen wird untersagt, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der Antragstellerin/des Antragstellers, die in Sozial- und Erziehungsberufen beschäftigt sind, zu Streiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen am ............... zur Durchsetzung eines Tarifvertrags zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigten Arbeitnehmer der Antragstellerin/des Antragstellers aufzurufen und/oder im Zeitraum bis ............... Streiks, Warnstreiks und sonstige Arbeitsniederlegungen durchzuführen.[1]
  2. Die Antragsgegnerinnen werden verpflichtet, ihren Streikaufruf vom ............... unverzüglich durch Veröffentlichung auf den Startseiten ihrer Internetseiten www.verdi.de sowie www.gew.de zu widerrufen.
  3. Den Antragsgegnerinnen wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflichten gemäß Ziff. 1 ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR angedroht.
  4. Den Antragsgegnerinnen wird für den Fall der Nichtvornahme der Handlungspflichten gemäß Ziff. 2 ein Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, zu vollziehen im Fall der Antragsgegnerin zu 1. an dem Vorsitzenden des Bundesvorstandes, ............... (Name), sowie dem Mitglied des Bundesvorstandes, ............... (Name), im Fall der Antragsgegnerin zu 2. an dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Vorstandes, ............... (Name), angedroht.

Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) zu erteilen.

Begründung:

Die Antragstellerin/Der Antragsteller wehrt sich gegen Streikmaßnahmen der Antragsgegnerinnen zur Durchsetzung eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst.

A. Sachverhalt

I.

Die Antragstellerin/Der Antragsteller ist ordentliches tarifgebundenes Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes ............... (KAV ...............). Der KAV ............... ist seinerseits Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die VKA ist der Dachverband der kommunalen Arbeitgeberverbände Deutschlands, der für diese die Tarifverträge für den kommunalen öffentlichen Dienst auf Bundesebene als Tarifvertragspartei auf Arbeitgeberseite abschließt.

Glaubhaftmachung:

  1. (Urkunden, z.B. schriftliche Bestätigung des Geschäftsführers des KAV; Mitgliedsbestätigung o.ä.)

    Satzung des KAV ............... in Kopie als Anlage ASt. 1a

    Satzung der VKA in Kopie als Anlage ASt 1b

[ ... ]

II.

[ ... ]

B. Rechtliche Würdigung

I. Zulässigkeit

Der Erlass der begehrten Unterlassungsverfügung ist statthaft. Die verfassungsrechtlich in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Arbeitskampffreiheit schließt einstweilige Anordnungen im Wege der einstweiligen Verfügung nicht aus (ArbG Chemnitz vom 6. August 2007 – 7 Ga 15/07, Rdnr. 31, LAG Hamm vom 31. Mai 2000, AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). Auch ein Arbeitskampfverbot kann somit nach allgemeiner Meinung im Wege der einstweiligen Verfügung ergehen (vgl. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rn. 19 m.w.N.).

II. Begründetheit

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch begründet, da ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund vorliegen. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf gemäß den §§ 62 Abs. 2 ArbGG, 920 ff., 935 ff. ZPO sind erfüllt.

Eine Streikmaßnahme kann im einstweiligen Verfügungsverfahren dann unt...

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