



18.12.2009 | Tarifrecht
Nach mehreren Gesprächsrunden und längeren Unterbrechungen haben sich die Tarifvertragsparteien nunmehr auf den Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) verständigt. Der Tarifvertrag ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten und löst das bislang übergangsweise fortgeltende Tarifrecht ab.
Der Geltungsbereich entspricht demjenigen des TV Prakt vom 22. März 1991 in der zuletzt geltenden Fassung. Im Übrigen orientieren sich die Regelungen des TVPöD weitgehend am TVAöD. Das Entgelt (§ 8) entspricht den bislang geltenden Beträgen. Die Jahressonderzahlung (§ 14) beträgt - insofern abweichend von § 14 TVAöD - nach wie vor 82,14 v.H. im Tarifgebiet West. Dies entspricht der Regelung im Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikanten vom 12. Oktober 1973 in der zuletzt geltenden Fassung.
Ab 1. Dezember 2009 finden die in der Anlage zum TVPöD aufgeführten Tarifverträge auf die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallenden Praktikanten keine Anwendung mehr (§ 18 Abs. 4 Satz 2 TVPöD).
Wir stellen Ihnen den Tarifvertrag als kostenfreien Download zur Verfügung.
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Neuer Tarifvertrag für Praktikanten
VKA / Haufe Online-Redaktion
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