Wechsel von VKA zum Bund innerhalb TVOED

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22.07.08, 14:15 Uhr von Ulf Meyer

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Oskar de la Fontane
18.07.08, 17:03 Uhr
Was passiert eigentlich bei einem unterjaehrigen AG-Wechsel (von VKA zum Bund) mit BAT-Besitzstaenden (z.B. Kinderzulage), mit dem (anteiligen) Anspruch auf Jahressonderzahlung und mit der (anteiligen) Leistungspraemie?

Gibt es hier evtl. Aenderungen durch den Tarifabschluss 2008 (Restanten)?

Wer kann helfen?

Gruesse,
Oskar de la Fontane
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Ulf Meyer
22.07.08, 14:15 Uhr
Hallo,
Bei einem Wechsel aus dem Bereich des VKA zum Bund gilt m.E. folgendes:
Das Arbeitsverhältnis zum Bund ist ein komplett neues Arbeitsverhältnis. Vorschriften des TVÜ-Bund gelten aber nur für Angestellte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund(!) über den 30.09.2005 hinaus bis heute andauert. Das heißt, Besitzstandszulagen aus dem BAT wie der ehemalige Kinderanteil im Ortszuschlag leben beim neuen Arbeitgeber Bund nicht wieder auf.
Eine Jahressonderzahlung wird Ihnen bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber wahrscheinlich garnicht mehr gezahlt, auch nicht teilweise. Voraussetzung wäre hier, dass Sie am 1. 12. noch in einem Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber stehen. Beim Bund gibt es dann eine teilweise Jahressonderzahlung, je nach Anzahl der Monate in einem Arbeitsverhältnis zum Bund.
Bezüglich der Leistungsprämie sollten Sie in die bei Ihnen geltende Dienstvereinbarung hierüber schauen. Wahrscheinlich findet sich hier etwas zur Vorgehensweise.
Interessant wäre noch die Frage, in welche Stufe Sie beim Bund kämen. Bisher galt der Grundsatz, dass man ohne ein vorheriges Arbeitsverhältnis zum Bund in die Stufe 1 einzustufen ist und nur unter engen Voraussetzungen auch darüber hinaus etwas geht. Neu eingefügt in den § 16 TVöD-Bund worden ist allerdings der Absatz 3a, wonach die in einem vorherigen Arbeitsverhältnis (in dem der TVöD galt) erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden kann. Die notwendigen Durchführungshinweise des BMI liegen allerdings noch nicht vor.



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