Arbeitsvertrag Eingruppierung

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Michael T

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Letzte Antwort:
16.10.10, 15:53 Uhr von Heinz-Jörg Neubauer

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Michael T
09.09.10, 09:51 Uhr
Ich hab jetzt den unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben. Die Stelle war für E 12 ausgeschrieben. Ich bekomme nur E11, besteht die Möglichkeit E12 gemäß Stellenbeschreibung einzufordern? Die nächste Frage die sich stellt ist meine neue Arbeitsplatzbeschreibung, im Prinzip die selbe Arbeitsplatzbeschreibung wie voher, jedoch ist statt voher 60% Sachbearbeitung jetzt nur noch 20% und dafür statt 20% Verfahrensführung jetzt 60%. Heißt mehr Arbeit und Verantwortung für das gleiche Geld. Welche Möglichkeiten gibt es, jetzt noch etwas zu ändern?
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Heinz-Jörg Neubauer
16.10.10, 15:53 Uhr
Bei einer Stellenausschreibung handelt es sich nicht um ein Vertragsangebot (LAG Hessen, 23.4.93-9Sa 752/92)Es handelt sich um die Aufforderung, ein Vertragsangebot abzugeben.Es besteht kein Rechtsanspruch auf die angegebene Vergütung in der Stellenausschreibung. Maßstab ist die auszuübende Tätigkeit. Der prozentuale Anteil der Arbeitsvorgänge kann in Streitfällen nur durch Arbeitsaufzeichnungen dargestellt werden. Nach Auffassung des BAG sind mindestens 6 Monate dafür anzusetzen.



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