Birgit Schie
09.08.10, 18:35 Uhr
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Guten Tag, ab dem 01.07 haben wir fusioniert. Lt. § 41 Landesbeamtengesetzt NRW kann ein Beamten wenn er den Antrag stellt und sein Arbeitsplatz wegfällt spätestens 6 Monate nach der Fuison in Ruhestand gehen.
Zur Zeit ist dieser Kollege aber in der aktiven Phase der Altersteilzeit.
Was passiert wenn er ab 01.01.2011 in den Ruhestand versetzt wird, entsteht dann ein sogenannter Störfall und ich muss die Altersteilzeit zurückrechnen ???
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß
Birgit Schie
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