Jörg Reemts
05.08.10, 11:20 Uhr
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Guten Tag,
einer unserer Mitarbeiter hat aufgrund eines Wegeunfalls eine teilweise Erwerbsminderungsrente des Unfallversicherungsverbandes mit einem Minderungsgrad von 50% zugesprochen bekommen. Nun möchte der Mitarbeiter in seiner Vollzeittätigkeit weiterarbeiten.
Das Problem ist nur, dass es jetzt schon Indizien gibt (Fehlzeiten, krankheitsbedingte Ausfälle), die darauf hinweisen, dass er körperlich nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit mit der bisherigen Arbeitszeit weiterzuführen.
Hat der Mitarbeiter dennoch einen Anspruch darauf, seine Arbeitszeit beizubehalten? Können wir als Arbeitgeber seine Arbeitszeit gemäß dem Bescheid um den entsprechenden Minderungsgrad reduzieren?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße, Jörg Reemts
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