Heide Rose
13.03.10, 17:20 Uhr
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Bin seit über 10 Jahren in (damals) EG VII (Angestellte, kommunaler Arbeitgeber).
Seit ca. 11/2005 steht Stufe 3 auf meinem Lohnzettel. Also über 4 Jahre. Ich müsste doch schon längst automatisch in die Stufe 4 gekommen sein?
Ist da ein Fehler bei der Abrechnung passiert und gilt diese 6-Monats-Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Ansprüche oder hängt das damit zusammen, dass das neue Modell der Entgeltordnung gar keine Zeitaufstiege mehr vorsieht (auch nicht von Seiten Personalrat).
Da ich gehandicapt bin, habe ich keine Möglichkeit, mein Einkommen über die Schiene "Entgeltgruppe" zu erhöhen, sondern es geht nur über den Stufenaufstieg. Es wäre sehr schön, wenn jemand ganz allgemein was schreiben könnte, in welche Richtung es geht. Überall lese und höre ich was anderes. Vielen lieben Dank!
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Bernd Seemüller
16.03.10, 18:03 Uhr
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Der Stufenaufstieg ist im TVÖD im §16 geregelt. Stufe 2 nach einem Jahr in St1, Stufe 3 nach zwei Jahren in St2, Stufe 4 nach drei Jahren in St3, Stufe 5 nach vier Jahren in St4, Stufe 6 nach fünf Jahren in St5.
Ihr Personalrat müsste dies aber wissen.
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