Meike Bäuerlein
25.02.10, 18:12 Uhr
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Die gemeindliche Auszubildende ist für 3 Monate im Landratsamt beschäftigt um die dortigen Arbeitsbereiche kennenzulernen. Muss die Gemeinde die täglichen Fahrtkosten von Wohnort-Landratsamt-Wohnort als Kosten für die Ausbildung erstatten? Die Definitionen und Aussagen von § 10 TVAöD i.V.m. § 10 Besonderer Teil TVAöD -BBiG und § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BBiG kann ich leider nicht ganz dem Sachverhalt zuordnen. Ist die Arbeit oder Ausbildung ausserhalb der Gemeinde im Landratsamt eine überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen? Gilt es als Abordnungen und Zuweisungen?
Gruß
Bäuerlein
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